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Aus: Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 7 / Ausland
EU-Grenzregime

Frontex muss liefern

EU-Gericht urteilt auf Freilegung von Bildern
Von Ina Sembdner
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Kann sich darauf berufen, erst nach der mutmaßlichen Beihilfe zum Pullback an der Spitze von Frontex zu stehen: Johannes Leijtens bei einer Pressekonferenz in Brüssel (19.1.2023)

Es ist ein Teilerfolg gegen die sogenannte Grenzschutzagentur der Europäischen Union, Frontex. Am Mittwoch urteilte das EU-Gericht, dass die Behörde zu Unrecht der BRD-Seenotrettungsorganisation Sea-Watch mehr als 100 Fotos im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im zentralen Mittelmeer vorenthalten habe. Konkret geht es in der im April 2022 erhobenen Klage um 73 Dokumente, deren Offenlegung Frontex verweigerte. Nach Gerichtsangaben wollte sich Sea-Watch durch die Sichtung der Dokumente »vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter Mitgliedstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben«.

Im Prozess stellte sich überhaupt erstmals heraus, dass diese mutmaßlich kompromittierenden Bilder existieren. »Indem die Existenz dieser Fotos nicht erwähnt wurde, wurde der Klägerin keine Rechtfertigung für die Verweigerung des Zugangs mitgeteilt«, hieß es in Luxemburg. Belegen könnten die Bilder einen möglichen Pullback am 30. Juli 2021, als die sogenannte libysche Küstenwache der »Sea-Watch 3« zuvorgekommen war und ein Boot mit 20 Asylsuchenden an Bord abfing und zurück in das Kriegsland brachte. Frontex beobachtete den Einsatz und koordinierte ihn mutmaßlich, wie Mitkläger »Frag den Staat« auf seiner Seite schrieb.

Der seit Dezember 2022 amtierende Nachfolger des damaligen Frontex-Chefs Fabrice Leggerie, Hans Leijtens, hatte Transparenz angekündigt. Die Sea-Watch-Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit, Marie Naass, fordert den Niederländer nun auf, dem Taten folgen zu lassen und sowohl »alle angefragten Dokumente als auch das zurückgehaltene Bildmaterial zu veröffentlichen«. Der Franzose Leggerie – der sich inzwischen dem faschistischen Rassemblement National angedient hat und für die EU-Wahl auf dessen Listenplatz Nummer drei steht – bekommt weiteren Gegenwind: Die Liga für Menschenrechte und die Migrantenvereinigung »Utopia 56« reichten am Dienstag in Paris Klage wegen Beihilfe zu Folter und Verbrechen gegen die Menschheit ein.

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