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Aus: Ausgabe vom 17.04.2024, Seite 4 / Inland
Staat und AfD

Ahnungsloser Geschichtslehrer

Halle (Saale): Prozess gegen Höcke wegen Naziparole beginnt am Donnerstag
Von Henning von Stoltzenberg
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Darstellung Höckes auf einem Demobanner (Berlin, 3.2.2024)

Aus dem »TV-Duell« direkt in den Gerichtssaal: Ab Donnerstag muss sich der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen Höcke vor dem Landgericht in Halle (Saale) ist, wie Ende vergangener Woche bekannt wurde, um einen Punkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der beurlaubte Geschichtslehrer nicht, wie ursprünglich geplant, in einem, sondern in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen Naziorganisation verantworten. Dies fällt unter den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Höcke soll 2021 und noch einmal Ende 2023 die verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP (»Alles für Deutschland«) bei Veranstaltungen in Merseburg und Gera verwendet haben. In Gera soll Höcke im Rahmen seines Redebeitrages der Anklage zufolge den ersten Teil der Losung »Alles für« ausgerufen und das Publikum durch Gesten animiert haben, »Deutschland« zu rufen, um die SA-Parole zu komplettieren.

In Merseburg soll Höcke die Losung komplett verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Höcke bewusst war, dass es sich beim letzten Teil der Formel »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland« um einen verbotenen Ausspruch handelt, der zur Strafverfolgung führe.

Höcke selbst gibt allerdings den Ahnungslosen. Er habe nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handele. Die Parole sei ein Allerweltsspruch. Ob das Gericht diese behauptete Ahnungslosigkeit überzeugend findet, wird sich zeigen. Bereits vor einigen Jahren haben etwa die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine Übersicht aller strafbaren Parolen nach Paragraph 86a ins Netz gestellt – es erscheint wenig glaubhaft, dass ausgerechnet Höcke in dieser Hinsicht im Dunkeln tappen sollte.

Die Kampagne »Aufstehen gegen Rassismus« (AgR) hat bereits vor einigen Monaten die Kampagne »Höcke ist ein Nazi« gestartet. AgR bietet Infomaterial und bundesweit Informationsveranstaltungen an, um sich Argumente und Hintergrundwissen zu Höckes Rolle innerhalb und außerhalb der AfD anzueignen. Dabei sollen Argumente dafür geliefert werden, dass Höcke die faschistische Ausrichtung der AfD maßgeblich vorangetrieben hat und sein rechtes Netzwerk auch über die Parteigrenzen hinaus beleuchtet werden.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten ruft vor Beginn des Prozesses dazu auf, sich um 8 Uhr vor dem Justizzentrum in Halle den Protesten des Bündnisses »Halle gegen rechts« anzuschließen und Höcke und Co. vor dem Justizgebäude in Halle »unfreundlich zu begrüßen«. »Wir als Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen wissen: Höcke ist ein Nazi! Und Nazis macht man den Prozess!«, heißt es in dem Aufruf der Organisation.

Derweil hat auch Höcke dazu aufgerufen, nach Halle zu kommen, um sich »aus erster Hand ein Bild von der Lage der Bürgerrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats in Deutschland zu machen«. Die Verhandlung findet im Sicherheitstrakt des Justizzentrums statt. Das Gericht hat unter anderem Einlasskontrollen angeordnet.

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