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02.04.2024, 19:19:44 / Kapital & Arbeit
Konflikt mit Russland

Zoll setzt aus Russland kommenden Frachter fest

Darf den Hafen vorerst nicht verlassen: Russischer Frachter »Atl
Darf den Hafen vorerst nicht verlassen: Containerschiff »Atlantic Navigator II« in Rostock (2.4.2024)

Rostock. Die Zollbehörden haben im Rostocker Überseehafen dem aus Russland kommenden Frachter »Atlantic Navigator II« die Weiterfahrt untersagt. Hintergrund ist die Ladung des Schiffes. »Aufgrund an Bord befindlicher, durch die EU sanktionierter Güter hat das Schiff vom Zoll eine Festhalteverfügung erhalten. Das Verlassen des Hafens ist damit untersagt«, teilte das Rostocker Hafen- und Seemannsamt mit. Die Ostsee-Zeitung (OZ) hatte am Dienstag zuvor über die Festsetzung des Schiffes berichtet.

Das unter der Flagge der Marshallinseln fahrende 193 Meter lange Containerschiff lief den Angaben zufolge am 4. März wegen technischer Probleme an der Schraube zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Der Schaden sei vermutlich durch eine Eisfahrt verursacht worden, so die Behörde weiter.

Das zuständige Hauptzollamt Stralsund wies darauf hin, dass die Schiffsladung, wie alle in die EU verbrachten Waren, der zollamtlichen Überwachung unterliege. In diesem Rahmen werde insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber Russland, geprüft. Im konkreten Falle dauerten die Ermittlungen noch an. Details zur Ladung nannte der Zoll nicht.

Nach Recherchen der Ostsee-Zeitung war das Schiff auf dem Weg in die USA und unter anderem mit Birkenholz und auch angereichertem Uran für US-Atomkraftwerke beladen. Diese Information sei von mehreren Quellen bestätigt wurden, schrieb die Zeitung. Der Gesamtwert der Fracht belaufe sich auf rund 40 Millionen Euro. Das betroffene Schiff wird in der Flotte eine Reederei aufgeführt, die Niederlassungen und Büros unter anderem in Kanada, den USA, Russland (St. Petersburg) und der Ukraine (Odessa) betreibt.

Die EU verhängte als Reaktion auf den Ukraine-Krieg Sanktionen gegen Russland, für Uran gibt es aber kein EU-Einfuhrverbot. Die restriktiven Maßnahmen gelten für insgesamt mehr als 1.700 Personen und mehr als 400 Einrichtungen. Nicht eingeführt werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen, Gold und Diamanten inklusive Schmuck, ferner Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe. (dpa/jW)

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