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Aus: Ausgabe vom 06.04.2024, Seite 4 / Inland
Aggression gegen Gaza

Keine Kriegswaffen für Tel Aviv

Berlin: Anwälte reichen Eilantrag bei Verwaltungsgericht gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel ein
Von Jamal Iqrith
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Gegen die deutsche Beteiligung am Blutvergießen in Gaza: Demonstration in Hamburg (10.2.2024)

Am Freitag forderte der UN-Menschenrechtsrat in einer Resolution den Stopp von Waffenlieferungen an Israel. Die Bundesrepublik, die im Jahr 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 326,5 Millionen Euro genehmigte und damit ihre Exporte an das Land im Vergleich zum Vorjahr verzehnfachte, stimmte, neben fünf weiteren Staaten, mit Nein.

Eine Gruppe Berliner Anwälte will nun den sofortigen Stopp der Genehmigung von Kriegswaffenexporten aus Deutschland an Israel auf juristischem Wege erzwingen. Am Freitag reichte das Kollektiv, das eng mit dem European Legal Support Center (ELSC) zusammenarbeitet, im Namen von drei Palästinensern, die sich laut eigener Angaben aktuell in Rafah im Süden des Gazastreifens befinden, einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Berlin ein. Auf einer Pressekonferenz am Freitag mittag, an der wenig überraschend vor allem ausländische Medien Interesse zeigten, erklärte der Rechtsanwalt Ahmed Abed, der die Antragsteller vertritt, diese verfolgten ihren Rechtsanspruch, nach dem die Bundesregierung ihr Recht auf Leben schützen müsse. Das gelte insbesondere, da plausibel erscheine, dass die Waffen für Völkerrechtsverletzungen wie Genozid und Kriegsverbrechen eingesetzt würden.

Ende Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag festgestellt, dass es nicht von der Hand zu weisende Anzeichen für einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza gebe. Durch den israelischen Vernichtungskrieg gegen die dicht besiedelte Küstenenklave sind seit dem 7. Oktober 2023 über 32.000 Palästinenser getötet worden, unter ihnen rund 25.000 Frauen und Kinder. Am Donnerstag enthüllte eine Recherche des israelischen Blogs +972 Magazine, dass die israelische Armee besonders in den ersten Wochen der Aggression mittels einer KI Opferlisten erstellen ließ und bewusst Dutzende tote Zivilisten in Kauf genommen hatte.

Aktuell unterstützt die Bundesregierung laut einer Mitteilung des ELSC vom Freitag die israelische Armee, indem sie die Lieferung von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen, 500.000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen sowie von weiteren Rüstungsgütern genehmigt. Anfang 2024 hat die Bundesregierung demnach zudem die Exportbewilligung von 10.000 Schuss Panzermunition geprüft sowie die Nutzung von zuvor geleasten Kampfdrohnen vom Typ »Heron TP« genehmigt.

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Ahmed Abed, Nadija Samour, Dimitra Andritsou und Nine Yamamoto-Masson (v. l. n. r.) am Freitag in Berlin

Die Waffenlieferungen und Unterstützungsleistungen der Bundesregierung an Israel verstießen »gegen die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz«, so Rechtsanwalt Abed am Freitag gegenüber jW. Zu den Kriterien für die Genehmigung von Waffenexporten gehöre unter anderem, dass die »Waffen nicht gegen die Verpflichtungen des Bundes aus dem Völkerrecht eingesetzt« würden – also Israel nicht gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstieße. Da es sich um einen Eilantrag handele, hoffe man auf eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen.

Bereits am 23. Februar 2024 hatten Palästinenser beim Generalbundesanwalt (GBA) Strafanzeige gegen Mitglieder der deutschen Bundesregierung wegen des »Verbrechens der Beihilfe zum Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza durch die Lieferung von Waffen an Israel« gestellt. Am Montag verhandelt der IGH eine von Nicaragua eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Beihilfe zum Völkermord an den Palästinensern in Gaza.

Bei der Bundespresskonferenz am Freitag, bei der das Nein der Bundesrepublik im UN-Menschenrechtsrat sowie die Waffenlieferungen an Tel Aviv ebenfalls Thema waren, erklärte ein Regierungssprecher in bezug auf die Klage vor dem IGH, man wolle nachreichen, ob die Bundesregierung Exportgenehmigungen an Israel aussetzten werde oder nicht. Auf die Frage, ob der Regierung Erkenntnisse vorlägen, nach denen Israel sich nicht ans humanitäre Völkerrecht halte, sagte er ausweichend: Man erwarte von Israel, immer das humanitäre Völkerrecht zu wahren. Ende März hatte die Bundesregierung erklärt, »erhebliche Zweifel« an der Verhältnismäßigkeit des israelischen Vorgehens im Gazastreifen zu hegen, weiterhin aber Rüstungsexporte an Tel Aviv zu befürworten.

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