4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 26.03.2024, Seite 4 / Inland
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Chef verweigert Aussage

RBB-Exverwaltungsrat schweigt in U-Ausschuss
Von Annuschka Eckhardt
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Wolf-Dieter Wolf (r.) erscheint mit seinem Anwalt (Potsdam, 25.3.2024)

Der Weg zur vorläufig letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum krisengebeutelten Sender RBB war ziemlich steinig: Nachdem Exverwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf einer der letzten Sitzungen des Gremiums unentschuldigt ferngeblieben war, musste er am Montag erscheinen, um seine Aussage zu verweigern. Der Landtag hatte vor dem Landgericht Potsdam ein Ordnungsgeld von 900 Euro und die Androhung einer polizeilichen Vorführung gegen den 79jährigen erwirkt.

Wolf sollte im Ausschuss zum Thema der explodierenden Kosten bei der Konzipierung des »digitalen Medienhaus des RBB« befragt werden, doch »auf dringenden anwaltlichen Rat« machte er »vollumfänglich« von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, denn der Komplex berühre die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn selbst.

Anlass des Ausschusses war der im Sommer 2022 hochgekochte Skandal um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung unter anderem gegen Exintendantin Patricia Schlesinger, die daraufhin gegangen wurde. Auch weitere Mitglieder der Leitungsebene mussten den Sender verlassen.

Wolf, der sich dem Ausschuss als »selbständiger Kaufmann« vorstellte, war seit Gründung des RBB im Jahr 2003 Mitglied des Verwaltungsrats und zehn Jahre Vorsitzender des Aufsichtsgremiums. Die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Bündnis 90/Die Grünen) war am Ende der Vernehmung sichtlich enttäuscht, dass Wolf die Aussage verweigerte und auch nicht zu einzelnen Fragen Stellung nahm. Auch Schlesinger und ihr Partner Gerhard Spörl hatten die Aussage im Ausschuss verweigert.

Der Untersuchungsausschuss im Landtag will herausfinden, wie genau die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg über den öffentlich-rechtlichen Sender RBB ablief und ob diese ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die AfD hatte ihn 2022 beantragt.

Unterdessen forderten am Montag die Präsidenten der Landtage von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in einem Positionspapier »grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen« des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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