Gegründet 1947 Sa. / So., 27. / 28. April 2024, Nr. 99
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 28.03.2024, Seite 14 / Feuilleton

Nachschlag: Herr-im-Haus-Politik

Interview | Mi., 6.50 Uhr, Dlf
imago0311611989h.jpg

Die Lokführer von der GDL legen wiederkehrend den Bahnverkehr per Streik lahm und erzwingen damit die von ihr geforderte Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Damit so etwas nicht Schule macht, soll am Streikrecht herum­geschnippelt werden. Das finden jedenfalls die Freiheitlichen von der FDP, die die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ableitet, recht eigenwillig auslegen. Wo kein kodifiziertes Recht existiert, sondern Gerichte bloß im Einzelfall entscheiden, muss jetzt nach dem Willen der Liberalen eingegriffen werden. Ein Gesetz soll her, das Arbeitsniederlegungen zuungunsten der Streikenden regelt: verpflichtende Schlichtungen, klare Streikfristen, die Möglichkeit, Verhandlungsführer auszutauschen. Doch keine Sorge, der vom Radio befragte FDP-Mann, der mittelständische Unternehmer Reinhard Houben, will die Sache erst 2025 zum Wahlkampfthema machen. Motto: Wir sind die Herren im Haus. (brat)

2 Wochen kostenlos testen

Die Grenzen in Europa wurden bereits 1999 durch militärische Gewalt verschoben. Heute wie damals berichtet die Tageszeitung junge Welt über Aufrüstung und mediales Kriegsgetrommel. Kriegstüchtigkeit wird zur neuen Normalität erklärt. Nicht mit uns!

Informieren Sie sich durch die junge Welt: Testen Sie für zwei Wochen die gedruckte Zeitung. Sie bekommen sie kostenlos in Ihren Briefkasten. Das Angebot endet automatisch und muss nicht abbestellt werden.

  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (28. März 2024 um 22:53 Uhr)
    Besonderen Neuigkeitswert hat diese Meldung nicht. Nach dem 35-Wochenstundenstreik der IGM »wurde 1986 der Paragraph 116 im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 geändert.« (https://www.nd-aktuell.de/artikel/543439.streikparagraph.html). Heute ist das der § 146 SGB III. »Grundsätzlich wird die Bundesanstalt für Arbeit zur Neutralität verpflichtet: ›Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld darf nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.‹« Die Verschlechterung der Ausgangslage für Arbeitskämpfe hat eine lange Tradition, die zu rekapitulieren wäre ein verdienstvolles Unterfangen. Für die AFG-Änderung war damals übrigens das IGM-Mitglied und in Personalunion Rentenstabilisierungsminister Norbert Blüm verantwortlich.

Mehr aus: Feuilleton