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Versammlungen: Gericht stärkt Polizei

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit Versammlungen, die nach Auffassung der Polizei »von Beginn an gewalttätig« sind, gestärkt. Eine derartige Versammlung muss nicht erst aufgelöst werden, bevor die Polizei mit »polizeilichen Maßnahmen« gegen die Teilnehmer vorgehen kann, wie das Gericht am Mittwoch im Zusammenhang mit der Einkesselung von Demonstranten gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 in Stuttgart entschied. Die hiergegen gerichtete Klage hatte nur teilweise Erfolg. Insbesondere entschieden die Richter, dass die Polizei vor ihrem Einschreiten die Versammlung nicht auflösen musste. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2024, Seite 2, Inland

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