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Aus: Ausgabe vom 12.03.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Digitalmärkte

Apple verliert gegen »Fortnite«

Konzern muss Konto des Spieleentwicklers Epic Games in EU zulassen. Brüssel feiert »Digital Markets Act«
Von Alex Favalli
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»Fortnite« wird in der EU auf I-Phones zurückkehren

Im Streit mit dem Entwickler des Onlinespiels »Fortnite« ist Apple eingeknickt. Epic Games kann nun weiter an der Rückkehr auf das I-Phone in der EU arbeiten. Apple hat am Freitag den gesperrten schwedischen Entwickleraccount von Epic Games wieder freigeschaltet. Zuvor hatte sich die EU eingeschaltet.

Hintergrund des Streits war, dass Apple dem Videospielhersteller einen eigenen Marktplatz auf seinen Geräten verweigerte. Der »Fortnite«-Entwickler hatte geplant, seinen eigenen App-Store, den Epic-Games-Stores, auf iOS in Europa zu starten, um die Abgabe von 15 oder 30 Prozent des Kaufpreises zu umgehen, die Apple bei Transaktionen in seinem App-Store einbehält. Apple entfernte »Fortnite« daraufhin wegen »Regelverstößen« aus dem App-Store. Epic Games klagte dagegen in den USA, verlor aber in allen Instanzen.

In der EU schaltete sich jedoch vergangene Woche die Kartellbehörde ein und forderte Informationen über die Entscheidung des US-Konzerns an. Konkret ging es um die Frage, ob Apple mit der Verhinderung eines neuen Marktes gegen EU-Recht verstößt. Denn nach dem erst am vergangenen Donnerstag in Kraft getretenen Digital Market Act (DMA) hätte der Spieleentwickler das Recht, einen neuen Store im europäischen Binnenmarkt zu eröffnen. Zwar müsse dieser zwangsläufig mit Apple-Technologie vertrieben werden, doch erlaube dies dem I-Phone-Hersteller nicht, nach Belieben Nutzerkonten für Softwareentwickler zu sperren.

Der DMA wurde mit der Absicht verabschiedet, Technologiekonzerne mit einer kritischen Anzahl von Nutzern, die gegen die Prinzipien des Marktwettbewerbs verstoßen, einer Regulierung unterwerfen zu können. Die Verordnung soll Konzerne mit Monopolphantasien dazu zwingen, ihren Marktplatz der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Laut Gesetzestext muss »der Torwächter (Gatekeeper) die Installation und tatsächliche Nutzung von Softwareanwendungen oder Softwareanwendungsspeichern von Drittanbietern, die sein Betriebssystem verwenden oder mit diesem interagieren, zulassen und technisch ermöglichen«. Darüber hinaus sieht der DMA vor, dass Apple den Zugang zu den Softwareanwendungen von Epic Games »über andere Mittel als die entsprechenden Kernplattformdienste des Torwächters« gewährleisten muss.

In einer aggressiven Pressemitteilung vom Mittwoch rechtfertigte der US-Konzern seine Weigerung gegenüber Epic Games mit den Worten: »Epics eklatanter Verstoß gegen seine vertraglichen Verpflichtungen veranlasste die Gerichte zu der Feststellung, dass Apple das Recht hat, ›einzelnen oder allen hundertprozentigen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und/oder anderen Unternehmen unter der Kontrolle von Epic Games jederzeit und nach Apples alleinigem Ermessen zu kündigen‹. In Anbetracht des früheren und aktuellen Verhaltens von Epic hat Apple von diesem Recht Gebrauch gemacht.«

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte jedoch am Donnerstag gegenüber der Onlinezeitung Tech Crunch, dass Apples Interpretation der Sachlage rechtswidrig sei. Die Regeln, die der DMA auf Apple als designierten »Gatekeeper« und seinen App-Store als sogenannten zentralen Plattformdienst anwendet, verpflichteten das Unternehmen, App-Stores von Drittanbietern zuzulassen. Bei Zuwiderhandlung drohten hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei »Wiederholungstätern« bis zu 20 Prozent.

Dieses Risiko war dem kalifornischen Konzern zu hoch, und so schaltete er am Freitag den Entwickler­account von Epic Games wieder frei. »Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Apple nach unseren Kontakten beschlossen hat, seine Entscheidung zum Ausschluss von Epic zurückzunehmen«, schrieb der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, am Freitag auf X. »Seit Tag zwei zeigt der DMA bereits sehr konkrete Ergebnisse! #FreeFortnite.«

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