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Aus: Ausgabe vom 24.02.2024, Seite 15 / Geschichte
Balkankriege

NATO wird Weltpolizei

Vor 30 Jahren schossen US-Kampfjets in Bosnien serbische Jagdbomber ab. Das westliche Kriegsbündnis gab sich damit einen neuen Daseinszweck
Von Rüdiger Göbel
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Wir bringen euch Frieden. US-amerikanische F-15 Bomber beim Einsatz in Bosnien (1993/94)

Die Nachricht von der Zeitenwende bei der NATO vor 30 Jahren ist dürr: »Vier Kampfflugzeuge, die die von der UNO verhängte Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina verletzen, wurden von Jets der Allianz abgeschossen«, heißt es in einem knappen Pressehinweis des Nordatlantikpakts vom 28. Februar 1994. Und auch NATO-Sprecher Jamie Shea, der fünf Jahre später beim täglichen Erklären des völkerrechtswidrigen NATO-Kriegs gegen Jugoslawien traurige Berühmtheit erlangen sollte, ist kurz angebunden, als er den ersten bewaffneten Einsatz in der damals 45jährigen Geschichte des transatlantischen Bündnisses Journalisten und der Öffentlichkeit erklärt. Ein Angriff noch dazu außerhalb des NATO-Bündnisgebietes. »Out of area«.

An diesem frühen Montagmorgen haben zwei US-amerikanische Kampfjets vom Typ F-16 im Rahmen der Operation »Deny Flight« unweit von Banja Luka sechs serbische Flugzeuge vom Typ Soko J-21 Jastreb aufgespürt, entsprechend der Einsatzregeln zweimal zur Landung aufgefordert und als sie dem nicht nachgekommen waren, vier von ihnen abgeschossen. Eine fünfte Maschine stürzte ab, nachdem sich der Pilot mit seinem Schleudersitz gerettet hatte, eine sechste gelangte gerade noch so in die heimische Luftwaffenbasis Udbina im damals serbisch kontrollierten Teil in Kroatien zurück. Das letzte Stück ohne Sprit im Gleitflug, der Kerosintank war getroffen.

»Wir müssen deutlich machen, dass die NATO eine neue Aufgabe hat, Stabilität und Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen zu gewährleisten«, schob NATO-Generalsekretär Manfred Wörner am Abend des für den Militärpakt historischen Tages nach. Die große Sinnsuche nach dem Ende des Kalten Krieges, der Auflösung der Warschauer Vertragsorganisation unter Führung der Sowjetunion, war beendet. Die Frage, warum der mächtige westliche Militärpakt weiterbestehen sollte, da doch der im Osten längst Geschichte war, musste nicht länger gestellt werden. Die Antwort lag auf der Hand: Frieden schaffen mit NATO-Waffen. 5.48 Uhr GMT am 28. Februar 1994 war der Startschuss für die selbst deklarierte »Schutzverantwortung« in aller Welt. Zwölf Minuten vor sieben unserer Zeit, Weltpolizei.

Flugverbotszone

Legitimiert wurde der Militäreinsatz mit entsprechenden Entschließungen der Vereinten Nationen. Am 9. Oktober 1992 war im Sicherheitsrat die Resolution 781 verabschiedet worden, die militärische Flüge über Bosnien-Herzegowina verbot; ausgenommen waren Maschinen der Vereinten Nationen. Es war die vom Westen verfolgte Antwort auf militärische Erfolge der bosnischen Serben im Zuge der einseitigen Loslösung des Landes von Jugoslawien, diese wiederum als unmittelbares Ergebnis der Sezessionen Kroatiens und Sloweniens 1991. Die Serben wollten nicht mit in die Unabhängigkeit. Es folgte ein Krieg mit Ansage, mit allen Grausamkeiten und massenhaften Vertreibungen nach ethnischen Kriterien – auf allen Seiten. Schuld an der Kriegskatastrophe kam in der hiesigen Darstellung jedoch einmal mehr allein den Serben zu, wie zuvor schon im benachbarten Kroatien. Tatsächlich hatten sie militärische Oberhand. Nach der Sezession der einstigen Teilrepublik überließ die jugoslawische Armee den bosnischen Serben dort lagernde Waffen und Munition. Nur sie verfügten über Kampfflugzeuge. Die bosnischen Kroaten hatten schließlich Kampfhubschrauber von ihren Protegés in Zagreb erhalten.

Eine gewaltsame Durchsetzung des Flugverbots sah diese Resolution gleichwohl nicht vor. Überwachen sollte das Flugverbot die NATO. Ab Oktober 1992 waren AWACS-Aufklärer über dem Balkan im Einsatz, deutsche Soldaten mit an Bord. Mit Verweis auf wiederholte Luftraumverletzungen durch die bosnischen Serben wurde am 31. März 1993 vom UN-Sicherheitsrat unter Berufung auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Resolution 816 zur Durchsetzung des Flugverbots beschlossen. Die Resolution ermächtigte die UN-Mitgliedstaaten, das Flugverbot einzeln oder durch »regionale Allianzen« durchzusetzen. Die NATO hatte Abschusserlaubnis. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sie davon Gebrauch machen würde.

Fast ein Jahr lang hatten sich die NATO-Piloten der Operation »Deny Flight« darauf beschränkt, illegal fliegende Maschinen zur Umkehr oder zur sofortigen Landung aufzufordern. Damit war am 28. Februar 1994 Schluss. Die sechs serbischen Jets hatten gerade planmäßig eine Waffenfabrik der bosnisch-muslimischen Armee im zentralbosnischen Novi Travnik bombardiert – die NATO sprach zunächst von einem Krankenhaus und einem Warenlager – und war in Zweiformation auf verschiedenen Routen auf dem Rückflug, als die Piloten die F-16 über sich entdeckten. Die waffentechnisch unterlegenen Serben hatten keine Chance. Drei Piloten starben im Kampf, fünf Maschinen wurden zerstört.

Bundeswehr »out of area«

Der Abschuss durch US-Piloten im Rahmen des NATO-Einsatzes erfolgte unmittelbar vor einem von der US-Administration erwirkten Ende der Kämpfe zwischen Kroaten und bosnischen Muslimen, besiegelt im »Washingtoner Abkommen« von Anfang März 1994. Die militärische Machtdemonstration mag bei der Allianzbildung geholfen haben, und die von US-Präsident William Clinton neu geschmiedete »Föderation Bosnien und Herzegowina« mag damit die Hoffnung auf weitere Unterstützung gegen die militärisch wie territorial überlegene »Republika Srpska« verbunden haben. Diese Hoffnung sollte erfüllt werden. Die US-geführte NATO flog ab April 1994 Angriffe auf serbische Stellungen in Bosnien. Das Pentagon schaffte, finanziert von Saudi-Arabien, tonnenweise Waffen an die Föderationstruppen. Berichten zufolge wurden dafür ausgerechnet als »Schutzzonen« deklarierte Gebiete genutzt, darunter der Flughafen in Tuzla.

Und Deutschland? Hier fiel die militärische Zeitenwende der NATO in die Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob sich deutsche Soldaten am Bosnien-Einsatz beteiligen dürften oder ob hierfür nicht eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. In der Hauptverhandlung am 12. Juli 1994, rund viereinhalb Monate nach den NATO-Abschüssen über Banja Luka, stellten die Karlsruher Richter im sogenannten Out-of-Area-Urteil verbindlich fest, dass Militäreinsätze der Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Bündnisgebietes zulässig seien. Die Bundesregierung muss allerdings die vorherige konstitutive Zustimmung des Bundestages einholen. Es reicht die einfache Mehrheit.

Militarisierung der Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag diskutierte in einer von der Gruppe der PDS/Linke Liste beantragten Aktuellen Stunde »Haltung der Bundesregierung zum ersten NATO-Kampfeinsatz seit 1949 und zur Beteiligung der Bundeswehr« am 3. März 1994:

Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): (…) Dieser Kampfeinsatz unter Beteiligung der Bundeswehr ist ein klarer Verstoß gegen die Verfassung. Es handelt sich erstens eindeutig um einen Kampfeinsatz, zweitens eindeutig um einen Kampfeinsatz außerhalb des Bündnisgebietes – und zwar den ersten der NATO seit ihrem Bestehen –, und an diesem Kampfeinsatz war eindeutig die Bundeswehr beteiligt.

Dies bedeutet: Die Bundesregierung nimmt nicht einmal die einstweilige Entscheidung aus Karlsruhe ernst, nach der nämlich, entgegen der Erklärung aus manchen Regierungsmündern, nicht festgeschrieben ist, dass das alles wunderbar von Karlsruhe gedeckt ist. Vielmehr ist eindeutig festgeschrieben: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist diese Frage offen, nicht geklärt.

Das heißt in diesem Fall: Die Bundesregierung hat offenkundig wissentlich entschieden, wiederum die schärfere Gangart einzuschlagen, also sich an Kampfeinsätzen zu beteiligen, anstatt mit solcherlei Aktivitäten zu warten, bis Karlsruhe eindeutig entschieden hat. Sie wissen, dass wir derlei Kampfeinsätze ablehnen, dass wir weiterhin vehement Widerstand gegen diese ganze Entwicklung leisten werden. Aber es zeigt, Hauptsache, man ist dabei. Dies versuchen Sie mit allen Mitteln, egal, ob es in diesem Parlament eine Mehrheit gibt oder nicht, egal, wie die überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung denkt, egal, wie Karlsruhe entscheidet, egal, wie die Grundgesetzinterpretation seit 40 Jahren ist. Sie versuchen, durchzupeitschen, was Sie in Ihren Gesetzentwürfen etc. vorgeschlagen haben. Das wiederum ist ein eindeutiger Schritt in Richtung Militarisierung der Außenpolitik. (…)

Die vollständige Debatte im Plenarprotokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/12/12213.pdf (ab Seite 85)

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