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Aus: Ausgabe vom 21.02.2024, Seite 2 / Ausland
Free Assange!

United States versus Assange

Großbritannien: Oberstes Gericht entscheidet über Schicksal des Wikileaks-Gründers. Prozessbeobachtung schwierig
»Freiheit für Julian Assange«: Protest vor dem High Court in London (20.2.2024)
Stella Assange vor dem High Court in London (20.2.2024)
»Journalismus ist kein Verbrechen«: Demonstranten vor dem High Court in London (20.2.2024)
Von den Urhebern der durch Wikileaks aufgedeckten Kriegsverbrechen wurde bisher niemand bestraft. Im Bild: John Shipton, Vater von Julian Assange. (London, 20.2.2024)
Weltweiter Frauenstreik für Julian Assange: Protest gegen seine mögliche Auslieferung (20.2.2024)
Auch Jeremy Corbyn protestierte gegen eine mögliche Auslieferung Julian Assanges (London, 20.2.2024)

Am Dienstag, 10.30 Uhr Londoner Zeit, hat die Gerichtsverhandlung im Fall Julian Assange vor dem britischen High Court begonnen. Der »Tag X« – die möglicherweise letzte Gelegenheit für den Wikileaks-Gründer, sich gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu wehren – ist gekommen. Wenn das Gericht seinen Antrag auf Berufung ablehnt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist, rechtzeitig zu intervenieren, droht ihm die Auslieferung an die USA und im Falle einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren.

Verteidiger Mark Summers trug die Argumente für die Berufungsbegründung vor. Assange selbst war am Dienstag »aus gesundheitlichen Gründen« nicht im Gericht anwesend. Am Montag abend erklärte Stella Assange auf einer Podiumsdiskussion mit Pulitzerpreisträger Chris Hedges, der Verteidigerin Jennifer Robinson, dem amtierenden Wikileaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson im Frontline Club, sein gesundheitlicher »Verfall ist steil. Er ist vorzeitig gealtert«. Nach »fünf Jahren in Belmarsh (…) kann niemand die harte Behandlung leugnen, der Julian auf unbestimmte Zeit in der Zukunft ausgesetzt ist«.

Wir haben unser Möglichstes getan, die historische Anhörung von internationalem Interesse zu beobachten. Im Gegensatz zu den Gerichts- und Berufungsanhörungen in den Jahren 2020 bis 2022 hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs beschlossen, die Übertragung der Anhörungen auf Personen zu beschränken, die sich in England und Wales aufhalten oder die erst sehr spät dorthin reisen können. Seit Freitag haben wir von vielen Journalistenkollegen, Menschenrechts- und Zivilgesellschaftsexperten und sogar von Parlamentsmitgliedern erfahren, dass ihnen der Zugang zu der Anhörung verweigert wurde, obwohl das britische Gericht wiederholt behauptet hatte, es habe ein Interesse am »Grundsatz der offenen Justiz«. Die jW stellte zwei getrennte Anträge auf Zugang, aus der Ferne und persönlich; einer wurde abgelehnt, der andere erhielt nie eine Antwort.

Obwohl ihnen die Teilnahme an dieser britischen Art von »offener Justiz« verwehrt ist, verschaffen sich Befürworter aus der ganzen Welt Gehör. In den USA haben die Abgeordneten Jim McGovern und Thomas Massie vergangenen Oktober einen von Kongressmitgliedern unterzeichneten Brief an Präsident Joseph Biden und Justizminister Merrick Garland geschickt, in dem sie die Regierung Biden nachdrücklich auffordern, das Auslieferungsersuchen der USA gegen den australischen Publizisten zurückzuziehen und alle Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn so bald wie möglich einzustellen. In Australien hat das Repräsentantenhaus vergangene Woche erfolgreich einen Antrag verabschiedet, der »unterstreicht, wie wichtig es ist, dass das Vereinigte Königreich und die USA die Angelegenheit zum Abschluss bringen, damit Herr Assange zu seiner Familie nach Australien zurückkehren kann«. (jW)

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