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Aus: Ausgabe vom 15.02.2024, Seite 4 / Inland
Pressefreiheit

Letzte Chance für Assange

Entscheidung über Auslieferung steht bevor
Von Philip Tassev
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»Der wichtigste Fall für die Pressefreiheit im 21. Jahrhundert.« So charakterisierte die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (BSW) den Fall Julian Assange am Mittwoch bei einem Pressegespräch, zu dem sie und einer der Anwälte aus Assanges Legal Team, Sören Schomburg, geladen hatten.

Am 20. und 21. Februar entscheidet der britische High Court endgültig darüber, ob Assanges Anwälte Berufung einlegen dürfen gegen die Entscheidung der britischen Regierung, den seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh (das »britische Guantánamo«) inhaftierten Journalisten und Wikileaks-Gründer an die USA auszuliefern. Es ist die letzte Chance, die Auslieferung vor einem britischen Gericht zu verhindern. Der Rechtsweg in Großbritannien wäre dann erschöpft.

Es bliebe nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg. Nach einer Ablehnung des Berufungsantrags könnte Assange allerdings theoretisch sofort in ein Flugzeug gesetzt und ausgeflogen werden, wie Rechtsanwalt Schomburg am Mittwoch erläuterte. Sitzt er erst einmal in einer US-amerikanischen Zelle, hätte eine mögliche Entscheidung des EGMR über eine Rechtswidrigkeit der Auslieferung für Assange praktisch keine Bedeutung mehr.

Die US-Regierung strebt an, Assange mit dem Espionage Act den Prozess zu machen. Sollte sie damit erfolgreich sein, wäre das aus verschiedenen Gründen ein Dammbruch: Zum ersten Mal würde ein Journalist auf Grundlage des im Ersten Weltkriegs erlassenen Gesetzes verurteilt werden. Damit könnte in Zukunft investigativer Journalismus als Spionage verfolgt werden. Außerdem hätten die USA dann ihre Gesetze auf das Ausland ausgedehnt, denn Assange ist australischer Staatsbürger und hat von Großbritannien aus veröffentlicht. Weiteren Auslieferungsgesuchen aus anderen Ländern wären Tür und Tor geöffnet, die durch im Vereinigten Königreich arbeitende Journalisten ihre Zensur- oder Geheimhaltungsgesetze verletzt sehen.

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