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Karlsruhe: Union klagt gegen Ampelwahlrecht

Seeon/Berlin. Ein halbes Jahr nach dem Bundestagsbeschluss hat die Unionsfraktion in Karlsruhe ihre Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht eingereicht, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Sonntag am Rande der CSU-Klausur in Seeon sagte. Die Wahlrechtsreform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist demnach künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die sogenannte Grundmandatsklausel fällt weg. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2024, Seite 4, Inland

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