Zum Inhalt der Seite

Karlsruhe: Union klagt gegen Ampelwahlrecht

Seeon/Berlin. Ein halbes Jahr nach dem Bundestagsbeschluss hat die Unionsfraktion in Karlsruhe ihre Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht eingereicht, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Sonntag am Rande der CSU-Klausur in Seeon sagte. Die Wahlrechtsreform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist demnach künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die sogenannte Grundmandatsklausel fällt weg. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2024, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!