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Durchsuchung wegen »Adbusting« unangemessen

Karlsruhe. Eine Wohnung wegen des Verdachts auf eine sogenannte Adbusting-Aktion durchsuchen zu lassen ist unangemessen. Dadurch wurde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschied. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Berlin hatte damit Erfolg. Die Polizei hatte die Frau im Mai 2019 dabei beobachtet, wie sie an einer Bushaltestelle ein Werbeplakat der Bundeswehr herausnehmen und durch ein bundeswehrkritisches Plakat ersetzen wollte. Das sei keine schwere Straftat, die eine Durchsuchung ihrer Wohnung rechtfertigen würde, so das Gericht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2023, Seite 4, Inland

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