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EU: Abschiebung von Geflüchteten erleichtert

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rückführung von Geflüchteten in andere EU-Staaten erleichtert. Wurde dort bereits ein erster Asylantrag gestellt, muss das aktuelle Aufenthaltsland in der Regel nicht prüfen, ob einer geflüchteten Person dort eine Abschiebung in das Herkunftsland droht, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Nach EU-Recht muss das Land eines Zweitantrags ohne Vorlage »außergewöhnlicher Umstände« auch nicht prüfen, ob das Land des Erstantrags den Flüchtlingsschutz verweigern würde. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2023, Seite 2, Ausland

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