-
01.12.2023
- → Ausland
EU: Abschiebung von Geflüchteten erleichtert
Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rückführung von Geflüchteten in andere EU-Staaten erleichtert. Wurde dort bereits ein erster Asylantrag gestellt, muss das aktuelle Aufenthaltsland in der Regel nicht prüfen, ob einer geflüchteten Person dort eine Abschiebung in das Herkunftsland droht, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Nach EU-Recht muss das Land eines Zweitantrags ohne Vorlage »außergewöhnlicher Umstände« auch nicht prüfen, ob das Land des Erstantrags den Flüchtlingsschutz verweigern würde. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
