Zum Inhalt der Seite

Urteil: Razzia bei Sender doch rechtmäßig

Stuttgart. Die Razzia bei einem Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland in Freiburg im Januar war doch rechtmäßig. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, wie ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft am Mittwoch der dpa bestätigte. Das Gericht entschied damit anders als eine frühere Instanz in Karlsruhe, die die Maßnahme als rechtswidrig eingestuft hatte. Ermittler hatten zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nichtkommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf lautet, dass auf der Homepage des Senders ein Bericht veröffentlicht wurde, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung »Linksunten.Indymedia« enthalten habe. Durch die Verlinkung soll der Journalist aus Sicht der Ermittlungsbehörde weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt haben. »Wir prüfen auf jeden Fall weitere rechtliche Schritte«, teilte Radio Dreyeckland der dpa Anfrage am Mittwoch mit. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!