-
16.11.2023
- → Betrieb & Gewerkschaft
ILO bringt Streikrecht vor Gerichtshof
Genf. Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird mit einem Streit über das Streikrecht vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ziehen. Das beschlossen die Delegierten in einer Sondersitzung am 10. November, wie die ILO tags darauf erklärte. Das Streikrecht wird durch das ILO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 (Nr. 87), anerkannt und geschützt. Trotzdem besteht seit fast zehn Jahren in dieser Frage in der ILO eine Pattsituation zwischen den Beschäftigtenvertretern, die die ILO-Rechtsprechung unterstützen, und den Kapitalvertretern. Bei der Abstimmung am 10. November stimmten mehr Regierungsvertreter im Verwaltungsrat mit den 14 Delegierten auf der Beschäftigtenseite als mit den 14 Delegierten der Kapitalseite. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!