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EuGH: Auflagen von Österreich ungültig
Luxemburg. Österreich darf den Plattformen Google, Meta und Tik Tok keine eigenständigen Auflagen machen. Weil diese Dienste ihren EU-Sitz jeweils in Irland haben, verstoßen die österreichischen Vorschriften gegen »den Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat«, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). Österreich hatte die Anbieter von Kommunikationsplattformen per Gesetz verpflichtet, Melde- und Überprüfungsverfahren für potentiell rechtswidrige Inhalte einzurichten. (AFP/jW)
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