-
09.11.2023
- → Inland
Anklage nach Äußerung bei palästinasolidarischer Demo
München. Nach einer Äußerung bei einer verbotenen Solidaritätskundgebung für Palästinenser am 18. Oktober in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 27jährigen erhoben – und ist im ersten Anlauf damit beim Amtsgericht gescheitert. Der Beschuldigte soll vor laufenden Kameras sinngemäß gesagt haben, dass er den Überfall des bewaffneten Arms der islamistischen Hamas auf Israel vom 7. Oktober gutheiße. Ihm wird demnach Billigung von Straftaten vorgeworfen. In dem Zusammenhang wurde ein beschleunigtes Verfahren beantragt, das für Fälle mit klarer Beweislage vorgesehen ist. Eine Richterin sah dafür laut Gericht nicht die Voraussetzungen gegeben. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!