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Gericht: Kleine Parteien bleiben »andere«

Karlsruhe. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF müssen weiterhin nicht die Wahlergebnisse aller Parteien in ihren Fernsehsendungen präsentieren, die mindestens ein Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe vorerst ohne Begründung mitgeteilt. Damit hat die Tierschutzpartei ihren Eilantrag zu den Landtagswahlen in Bayern und Hessen am Sonntag nicht durchsetzen können. Bereits in der vergangenen Woche war die Partei bei mehreren Gerichten mit ähnlichen Forderungen gescheitert. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2023, Seite 4, Inland

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