Gemeinde Upahl scheitert mit Eilantrag gegen Flüchtlingsunterkunft

Upahl. Die mecklenburgische Gemeinde Upahl ist mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten für eine Flüchtlingsunterkunft gerichtlich stoppen zu lassen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag ab. Die Entscheidungen des Landratsamtes und des Innenministeriums für den Bau könnten sich auf einen »Notausnahmetatbestand« im Baugesetzbuch stützen, teilte das Gericht als Begründung mit. Die Unterkunft werde dringend benötigt, da dem Landkreis geeignete Gebäude fehlten, um seiner Pflicht zur Aufnahme von Flüchtlingen nachzukommen. Seit Jahresbeginn wehren sich viele der 500 Einwohner des Dorfes gegen den Bau der Containersiedlung in einem angrenzenden Gewerbegebiet. Der Protest führte dazu, dass statt der zuvor geplanten 400 nun maximal 250 Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden sollen. Die ersten Container stehen bereits, die Fertigstellung ist für Ende September geplant. (dpa/jW)
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