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Mehr Freiheit im Namensrecht

Berlin. Paare und deren Kinder sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens erhalten. Eine entsprechende Reform des Namensrechts beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Demnach dürfen zum Beispiel bald beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Bislang war das nur einem der Partner von beiden möglich. Auch Kinder sollen Doppelnamen von Geburt an erhalten können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2023, Seite 15, Feminismus

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