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Kanzleramt legt Entwurf zu BND-Gesetz vor
Berlin. Das Kanzleramt hat einen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes erarbeitet, der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. Der Entwurf lag am Dienstag der dpa vor. Er sieht vor, dass sämtliche Vorschriften für die Übermittlung von Daten im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt werden. Außerdem sollen »mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste« durch verstärkte und verdachtsunabhängige Kontrollen von BND-Mitarbeitern erkannt werden. Das Verfassungsgericht hatte im September 2022 bestimmte Regelungen für den Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft auch den BND, da im BND-Gesetz, im Passus zur Übermittlung personenbezogener Daten etwa an Staatsanwaltschaften und Polizei, auf die Regelungen im Verfassungsschutzgesetz verwiesen wird. (dpa/jW)
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