Zum Inhalt der Seite

Kanzleramt legt Entwurf zu BND-Gesetz vor

Berlin. Das Kanzleramt hat einen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes erarbeitet, der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. Der Entwurf lag am Dienstag der dpa vor. Er sieht vor, dass sämtliche Vorschriften für die Übermittlung von Daten im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt werden. Außerdem sollen »mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste« durch verstärkte und verdachtsunabhängige Kontrollen von BND-Mitarbeitern erkannt werden. Das Verfassungsgericht hatte im September 2022 bestimmte Regelungen für den Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft auch den BND, da im BND-Gesetz, im Passus zur Übermittlung personenbezogener Daten etwa an Staatsanwaltschaften und Polizei, auf die Regelungen im Verfassungsschutzgesetz verwiesen wird. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!