Zum Inhalt der Seite

Türkischen Faschisten können Waffenschein verlieren

Köln. Eine Mitgliedschaft bei der faschistischen türkischen Organisation »Graue Wölfe« rechtfertigt die Entziehung einer Waffenerlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur Begründung hieß es, es gebe einen hinreichenden Verdacht, dass die sogenannte Ülkücü-Bewegung verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Dies reiche für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder aus. Damit lehnte das Gericht Eilanträge von zwei Mitgliedern der äußerst rechten Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) ab. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2023, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!