Zum Inhalt der Seite

Assange: Berufung abgelehnt

London. Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, hat erneut einen Rückschlag in seinem Kampf gegen die geplante Auslieferung in die USA hinnehmen müssen. Ein Richter am Londoner High Court lehnte zwei von Assanges Anwälten eingereichte Anträge auf Berufung ab, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die der Deutschen Presseagentur (dpa) seit Freitag vorliegen. Assange wollte sowohl gegen die ursprüngliche Gerichtsentscheidung über seine Auslieferung als auch gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung in Berufung gehen. Beide Anträge beschied der Richter jedoch als unzulässig, wie aus den auf Dienstag datierten Dokumenten hervorgeht. Assanges Frau Stella reagierte auf Twitter. »Wir sind weiterhin optimistisch, dass wir uns durchsetzen werden und Julian nicht an die USA ausgeliefert wird«, schrieb sie. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2023, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!