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Aus: Ausgabe vom 26.05.2023, Seite 8 / Abgeschrieben

Recht auf Asyl in der EU retten!

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Demonstration in Berlin nach dem verheerenden Brand im Flüchtlingslager in Moria auf der griechischen Insel Lesbos (September 2020)

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Die Linke, erklärte am Donnerstag zum Jahrestag des »Asylkompromisses«:

Am 26. Mai 1993 hat der Bundestag mit dem sogenannten Asylkompromiss bis dahin ungekannte Einschnitte in die Rechte von Geflüchteten beschlossen. Jetzt, 30 Jahre später, steht auf EU-Ebene eine Asylrechtsverschärfung von noch größerem Ausmaß bevor. Es droht die massenhafte Inhaftierung von Schutzsuchenden und die faktische Beseitigung des individuellen Rechts auf Asyl in der EU. Die Bundesregierung darf dieser großen Entrechtung am 8. Juni beim Rat der EU-Innenminister:innen nicht zustimmen.

Schon jetzt werden auf den griechischen Ägäis-Inseln Menschen inhaftiert, die nichts anderes getan haben, als einen Asylantrag zu stellen. Die Zustände in den Haftlagern sind so verheerend, dass selbst Kinder dort Suizidversuche unternehmen. Der Horror, der im Rahmen des EU-Türkei-Deals erprobt wurde, soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig überall Realität werden. Das wäre nicht nur menschenrechtlich fatal, sondern ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag.

Die Ampel wollte das Leid an den Außengrenzen beenden, und es nicht verschlimmern! Das europäische Asylsystem muss grundlegend neu ausgerichtet werden. Dabei müssen aber die Menschenrechte der Schutzsuchenden als Orientierungspunkt dienen und nicht rechte Träume von einer totalen Abschottung der Festung Europa.

In einer Pressemitteilung des Bündnisses zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vom Donnerstag heißt es:

Das Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnt den am Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossenen Gesetzentwurf entschieden ab. Die Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss haben am Mittwoch morgen ihren mangelhaften Vorschlag zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe veröffentlicht. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe werden Menschen inhaftiert, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Auch nach monatelangen Diskussionen ähnelt der beschlossene Gesetzentwurf dem Referentenentwurf des Justizministeriums aus dem Juli, in dem eine Halbierung der Hafttage und kleine Verfahrensänderungen gefordert werden.

Flo Maak vom Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe sagt: »Der Bundestag hat eine historische Chance vertan: Anstatt der Ersatzfreiheitsstrafe und damit einer klaren Form der Armutsbestrafung ein Ende zu setzen, beschließt der Rechtsausschuss eine halbherzige Reform. Nicht eine*r der über 55.000 jährlich Betroffenen wird dadurch vor dem Gefängnis bewahrt. Trotz monatelangen Diskussionen, in denen die Mehrheit aller Sachverständigen und Sozialverbände immer wieder aufgezeigt hat, dass letztlich nur die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe eine gerechte Lösung sein kann, ist das ein dreister Beschluss. Er zeigt, dass die Ampelkoalition ihrer Politik für Gutverdienende treu bleibt. Einkommenslose, Wohnungslose und von rassistischen Polizeikontrollen Betroffene bleiben bei dieser Politik auf der Strecke. In diesem Fall landen sie sogar im Knast.«

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