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Aus: Ausgabe vom 30.03.2023, Seite 8 / Abgeschrieben

IG BAU fordert Staat zur Reaktion auf Kurseinbrüche bei Immobilienkonzernen auf

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Die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) forderte am Mittwoch in einer Pressemitteilung den Bund zur Reaktion auf Kurseinbrüche bei Immobilienkonzernen auf:

Kurseinbrüche zwingen Wohnungskonzerne in die Knie: »Die Luft bei deutschen Immobilienkonzernen ist raus – die Euphorie verflogen: Wohnungen sind die falsche Handelsware für die Börse. Das begreift jetzt auch der Aktienmarkt«, sagt der Bundesvorsitzende der IG Bauen, Agrar, Umwelt Robert Feiger. Das Spekulieren mit dem Gemeingut Wohnen erweise sich gerade als »gescheiterter Versuch von Gewinnmaximierung«. Robert Feiger: »Das Spekulieren mit Wohnimmobilien ist ein höchst unsoziales Spiel: Wenn es an der Börse gut läuft, werden satte Renditen abgezogen. Und in turbulenten Phasen – wie jetzt in der Wohnungsbau- und Wohnungsmarktkrise – lassen Unternehmen wie Vonovia ihre Verantwortung fallen wie eine heiße Kartoffel: Sie fahren notwendige Sanierungen runter und setzen den Wohnungsneubau auf null. (…)«

(…) Auf Maximalgewinne konditionierte Immobilienkonzerne seien keine Partner für den Wohnungsmarkt: »Der Bund hat vor Jahrzehnten vor allem Wohnungen der Bahn, der Post und der Rentenversicherung verkauft, viele Städte ihre kommunalen Wohnungen. Diese Paketverkäufe öffentlicher Wohnungen rächen sich nun sträflich. Es muss spätestens jetzt allen klar sein: Wohnungen sind keine Spekulationsmasse. Und sie dürfen es auch nie mehr werden«, warnt IG-BAU-Chef Robert Feiger. Bezahlbares und soziales Wohnen habe auf dem Börsenparkett keine Chance.

Allerdings sei die Chance des Staates, seine Fehler wettzumachen, jetzt so günstig wie nie zuvor: »Es wird höchste Zeit, dass der Bund bei Vonovia einsteigt. Auch die LEG und andere börsennotierte Gesellschaften kommen jetzt für eine Beteiligung des Bundes in Frage. Der Staat muss einen Anteil von 25 Prozent plus eine Aktie erwerben – also die geringste und damit günstigste Sperrminorität in der Hauptversammlung und einen entsprechend effektiven Einfluss in den Aufsichtsräten«, fordert IG-BAU-Chef Feiger.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Stellungnahme für die Mindestlohnkommission vorgelegt. In einer Pressemitteilung vom Mittwoch heißt es:

»Mit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ist Deutschland einen großen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der EU-Mindestlohnrichtlinie gegangen« – es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. Zu diesem Ergebnis kommen Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission. Die berät in den kommenden Monaten über die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024. Der jüngste Fortschritt sei kein Grund, sich zurückzulehnen und mit dem Status quo zufriedenzugeben, analysieren die Forschenden. Nach der jüngsten außerordentlichen Erhöhung gelte es, den Mindestlohn dauerhaft auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Außerdem dürfe es angesichts der aktuell hohen Preissteigerungen keine Verschnaufpause geben. Und schließlich sind trotz des jüngsten Anstiegs noch nicht die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerte erreicht: 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, würden aktuell 13,16 Euro beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen, haben die Fachleute des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) berechnet.

kurzelinks.de/boe-mi

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