Enteignen, aber richtig

Die globalisierungskritische Organisation ATTAC hat die Broschüre »Neue Energie für Vergesellschaftung – Vergesellschaftung für neue Energie« veröffentlicht und teilte dazu am Donnerstag mit:
Eine neue Broschüre eröffnet Perspektiven zur Vergesellschaftung des Energiesektors. Veröffentlicht wird sie von Organisator*innen der Vergesellschaftungskonferenz im Oktober 2022 in den Räumen der TU Berlin, die mit über 1.000 Teilnehmenden, Dutzenden Podien, Workshops und Diskussionsrunden ein voller Erfolg war. Unter dem Titel »Neue Energie für Vergesellschaftung – Vergesellschaftung für neue Energie« diskutieren zahlreiche Autor*innen die Chancen und Möglichkeiten, Energieversorgung radikal zu demokratisieren und durch Konzepte der Vergesellschaftung Kämpfe für soziale und Klimagerechtigkeit eng miteinander zu verknüpfen und so eine linke Antwort auf die multiplen Krisen unserer Zeit zu zeichnen.
Die Redakteur*innen der Broschüre (…) erklären: »Mit dieser Broschüre nehmen wir den Schwung der Vergesellschaftungskonferenz auf. Eine neue Energieversorgung muss ohne Raubbau im globalen Süden, ohne weitere fossile Energieträger, ohne weitere Profitmaximierung und hohe Stromrechnungen gestaltet werden. Energieunabhängigkeit und demokratische Teilhabe an kritischer Infrastruktur sind das Gebot der Stunde. Wie kann das gelingen? Die Suche nach Lösungen für die aktuell drängendsten Probleme führt uns zur Eigentumsfrage. Vergesellschaftung ist in Zeiten der Klimakatastrophe ein radikales Gegenmodell zu Gasimporten und Kohleverstromung.« (…)
Broschüre online: kurzelinks.de/energy-b
In einer Mitteilung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zum Versammlungsfreiheitsgesetz in Hessen heißt es:
Am 21. März 2023 hat der Hessische Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und Grünen ein Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen, das mit Verkündung in Kraft treten soll. (…) Die VDJ beobachtet mit Sorge, wie wenig Gehör bürgerrechtlichen Argumenten im Gesetzgebungsverfahren geschenkt wurde. Der Fokus auf bürokratische und obrigkeitsstaatliche Lösungen kommt in dem neuen Versammlungsgesetz – wie bereits in den Versammlungsgesetzen anderer Länder – deutlich zum Ausdruck. Wesentliche Kritikpunkte waren in den Sachverständigenanhörungen geäußert worden. Dazu zählen aus bürgerrechtlicher Sicht insbesondere die übersteigerten Anforderungen an die Anmeldung von Versammlungen, die Ermöglichung abschreckender Kontrollen im Vorfeld, die Auflösung der Polizeifestigkeit der Versammlung und ihre generelle staatliche »Umklammerung« (Prof. Dr. Clemens Arzt), die Möglichkeiten von Videoaufnahmen mit ihrer bekannten Abschreckungswirkung, die Ausweitung polizeilicher Befugnisse (Ablehnung von Ordner*innen, Ausschluss von Teilnehmenden) und die Eingriffe in die Gestaltungsfreiheit der Versammlung durch das sogenannte Militanzverbot.
»Bei Normen in neuen Gesetzen handelt es sich immer wieder um Pilotversuche, mit denen ausgetestet wird, welche Einschränkungen der Grundrechte die Gerichte mitgehen. So besteht die Gefahr, dass die Schutzstandards für Versammlungen abgesenkt werden. Dabei ist die Versammlungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine der bedeutendsten Freiheiten des Grundgesetzes, weil sie die kollektive demokratische Willensäußerung zwischen den Wahlen sichert«, erklärt Rechtsanwalt Kerth-Zelter, Kovorsitzender der VDJ.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Torsten Andreas S. aus Berlin (25. März 2023 um 21:01 Uhr)Ob Herr Kerth-Zeltner sich auf ein Gespräch mit Herrn Scholz, Kanzler der BRD, einlässt? Oder auf die Idee verfällt, die Freilassung von Herrn Assange endlich durchzusetzen? Aufrechte Menschen können sich nicht damit zufriedengeben, morgens im Bad in den Spiegel zu sehen und zu wissen: Das habe ich gestern auch getan und hatte nicht genügend Arsch in der Hose, wenigstens den Assange endlich zu befreien. Ein Fingerzeig von mir, und schon kann er draußen sein, aber woran lag es? An der freiheitlichen Realität. Scheinbar hat sie mit dem Wählen zu tun. Das Gerede darüber ist ideologischer Unfug, denn seit wann waren Wahlen demokratisch? Wenn sie zu demokratischen Resultaten führen würden, dann wäre Julian Assange seit mehr als zehn Jahren in Freiheit. Eine kurze Frage: Warum wird Julian Assange nicht endlich freigelassen? Ich bin fest davon überzeugt, dass (!) zum Beispiel Frau Merkel seit mehr als zehn Jahren so denkt wie wir: Lasst ihn endlich frei! Am bürgerlichen Demokratiegebot gibt es nix zu rütteln.