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BGH: Höhere Strafe für IS-Rückkehrerin

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag ein Urteil gegen eine frühere Anhängerin der Dschihadistenvereinigung »Islamischer Staat« teilweise aufgehoben. Jennifer W., die zugelassen hatte, dass ihr Mann ein versklavtes jesidisches Mädchen in der irakischen Mittagshitze sterben ließ, droht damit eine höhere Strafe. Sie war vom Oberlandesgericht (OLG) München im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31jährige jetzt rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2023, Seite 4, Inland

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