4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 18.02.2023, Seite 5 / Inland

»Cum-Ex«-Banker in Karlsruhe gescheitert

Karlsruhe. Eine für »Cum-Ex«-Betrügereien verurteilte ehemalige Führungskraft der Warburg-Bank ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie werde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Der frühere Prokurist des Hamburger Bankhauses hatte beanstandet, dass zwei Strafrichter aus seinem Prozess vorher an einem anderen »Cum-Ex«-Urteil beteiligt waren. Er war im Juni 2021 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Warburg-Bank hatte den Staat mit »Cum-Ex«-Geschäften um mehr als 168 Millionen Euro geprellt. (dpa/jW)