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Richter nach Urteil zu Masken abgesetzt
Meiningen. Ein Richter aus Thüringen, der 2021 entschieden hatte, dass Schüler zweier Schulen keine Coronaschutzmasken tragen müssen, darf nicht weiter in seiner Funktion tätig sein. Das bestätigte das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen, wie der MDR am Mittwoch berichtete. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen. Vor dem Landgericht Erfurt ist zudem ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung anhängig, weil der Familienrichter am Amtsgericht Weimar für eine solche Entscheidung gar nicht zuständig war. (jW)
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