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Aus: Ausgabe vom 26.01.2023, Seite 4 / Inland
Aufgehobenes »Skandalurteil«

Lückenhaft, widersprüchlich, schief

OLG Köln kassiert Freispruch für AfD-Politiker. Angriff mit Pkw auf Demonstranten war keine Notwehr
Von Bernhard Krebs, Köln
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Demo vom Bündnis »Köln gegen rechts« gegen eine AfD-Kundgebung in der Stadt (4.1.2020)

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Felix Alexander Cassel heißt es: Alles auf Anfang. Am Dienstag hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) einen Freispruch kassiert, der im März vergangenen Jahres für den derzeitigen Vorsitzenden der »Jungen Alternative« ergangen war. Cassel wird sich somit erneut einem Prozess vor dem Landgericht stellen müssen. Die Anklage gegen den 26jährigen lautet auf gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht.

Am 7. April 2019 hatte der AfD-Politiker – Mitglied der erzreaktionären und pflichtschlagenden Studentenverbindung »Frankonia« in Bonn – mit einem Mietauto einen Demonstranten angefahren, ihn dabei auf die Motorhaube gehoben und mehrere Meter mitgeschleift. Das Opfer konnte sich von der Haube abrollen und wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Angriff mit dem Fahrzeug erfolgte, nachdem ein sogenannter Bürgerdialog der AfD im migrantisch geprägten Köln-Kalk geendet hatte. Gegen diese Provokationsveranstaltung konnte das antifaschistische Bündnis »Köln gegen rechts« rund 2.000 Protestierende mobilisieren. Unter ihnen hatte sich auch der Nebenkläger befunden.

Als Berufungsinstanz hatte das Kölner Landgericht Cassel im März vergangenen Jahres von den Vorwürfen freigesprochen. Die hanebüchene Begründung: Der AfD-Mann habe in Notwehr gehandelt, weil der Nebenkläger ihm den Fahrtweg blockiert habe. Zudem sei das Opfer auf die Motorhaube von Cassels Fahrzeug gesprungen und habe sich somit selbst gefährdet. Prozessbeobachter sprachen anschließend von einem »Skandalurteil«. Der Sprecher von »Köln gegen rechts«, Klaus Lober, hatte die Entscheidung damals auf der Internetseite des Bündnisses als »Verharmlosung rechtsextremer Gewalt« und »Freibrief« für rechte Gewalttäter gegeißelt. Mit dem Freispruch hatte das Landgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben. Dort war Cassel im Juni 2021 schuldig gesprochen und zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an den 34 Jahre alten Geschädigten verurteilt worden.

Die Revisionsinstanz am Kölner OLG hat den Freispruch für Cassel nun in rechtlicher Hinsicht als klare Fehlentscheidung gewertet und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Vorsitzende des 1. Strafsenats am OLG, Oliver Mertens, rügte deutlich, dass die von der Vorinstanz unter Richter Thomas Beenken vorgenommene »Beweiswürdigung« und »rechtliche Würdigung« des Falls »lückenhaft«, »widersprüchlich« und »schief« geraten sei. Dass der Nebenkläger absichtlich auf die Motorhaube von Cassels Fahrzeug gesprungen sei, wies der Senat zurück. Statt mit »freiwilliger Selbstgefährdung haben wir es hier vielmehr mit Fremdgefährdung zu tun«. Es habe sich um ein »dynamisches, sich zuspitzendes Geschehen gehandelt«, in dem der Nebenkläger »irgendwann keine andere Wahl mehr gehabt« habe, »als auf die Motorhaube aufzuspringen«, um nicht überfahren zu werden. Auch die vom Landgericht konstruierte »Bedrohungslage«, wonach Cassel »Notwehr« zugestanden habe, wies Mertens knapp zurück: »Auch das bezweifeln wir.«

Nebenklageanwalt Eberhard Reinecke, der ebenso wie die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen war, zeigte sich am Dienstag zufrieden: »Ich hatte das ehrlich gesagt erwartet. Insbesondere die Notwehrkonstruktion des Landgerichts war unhaltbar«, sagte er im Gespräch mit junge Welt. Und auch der Nebenkläger, der nicht namentlich genannt werden möchte, sagte nach der Verhandlung: »Mir ist ein Stein vorm Herzen gefallen.« Nach dem Freispruch für Cassel hatte der 34jährige im jW-Gespräch dem Landgericht eine »Täter-Opfer-Umkehr« vorgeworfen. Wann es nun zu einer Neuauflage des Prozesses kommt, blieb zunächst unklar.

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