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Verband: Opfer mit Behinderung anerkennen

Marburg. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. fordert anlässlich des Gedenktages für die Opfer der Nazidiktatur, dem 27. Januar, die Bundesregierung »mit Nachdruck« auf, »endlich auch im Rahmen der T4-Aktion ermordete Menschen mit Behinderung« offiziell als Verfolgte anzuerkennen. Das teilte die Organisation für Menschen mit Behinderung und ihre Familien am Dienstag mit. »78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ›Euthanasie‹ und Zwangssterilisation den Verfolgtenstatus zu verweigern«, beklagte die Bundesvorsitzende und Exgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Die von 1939 bis 1946 rund 300.000 ermordeten Erkrankten und Behinderten würden bis heute zu »Opfern zweiter Klasse gemacht«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2023, Seite 15, Antifaschismus

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