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Aus: Ausgabe vom 24.01.2023, Seite 3 / Schwerpunkt
Kriminalisierter Antimilitarismus

Maulkorburteil für Kriegsgegner

Friedensaktivist soll wegen Gedenkrede am Sowjetischen Ehrenmal hohe Geldstrafe zahlen
Von Rüdiger Göbel
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Unter dem Blick der Staatsgewalt: Sowjetisches Ehrenmal im Treptower Park (9.5.2022)

Entsetzen bei der Berliner Friedenskoordination, wenn auch keine Überraschung: Während Protestaktionen vor dem Kanzleramt für die Lieferung von »Leopard«-Kampfpanzern in die Ukraine beste Sendezeit bekommen, werden Kriegsgegner kriminalisiert. In den vergangenen Tagen hat die Justiz im rot-grün-rot regierten Berlin den Friedensaktivisten Heiner Bücker, Betreiber des »Coop Anti- War Cafés«, zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft, plus Übernahme der Verfahrenskosten. Der Vorwurf lautet auf »Belohnung und Billigung von Straftaten« nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Die Begründung mit Verweis auf das »psychische Klima in der Bevölkerung« ist hanebüchen.

Die hauptstädtische Staatsanwaltschaft und Richter Pollmann am Amtsgericht Tiergarten sehen den »öffentlichen Frieden« gestört durch eine Rede, die Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 2022 am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow gehalten hat. In der rund 15 Minuten langen, ruhig vorgetragenen Rede zeigte Bücker, der Mitglied in der Kommunistischen Plattform der Partei Die Linke sowie in der antifaschistischen Organisation VVN-BdA ist, die historische Entwicklung zum heutigen Krieg in der Ukraine auf. Er schilderte ausführlich die Folgen des verbrecherischen Vernichtungskrieges von Hitler-Deutschland für die Sowjetunion mit 27 Millionen Toten sowie das Ausmaß der damaligen Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern, denen heute allerorten Denkmäler errichtet werden.

Angesichts dieses historischen Kontextes erklärte Bücker schließlich sein vollkommenes Unverständnis darüber, dass die Bundesregierung den Krieg mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland weiter eskaliert. Bücker forderte: »Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen.« Man müsse »offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen und warum die überwiegende Mehrheit der Menschen in Russland die Regierung und ihren Präsidenten Wladimir Putin darin unterstützen«. Und Bücker bekannte: »Ich persönlich will und kann die Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten sehr gut nachvollziehen. Ich hege kein Misstrauen gegen Russland, denn der Verzicht auf Rache gegen Deutsche und Deutschland bestimmte seit 1945 die sowjetische und danach die russische Politik.«

Das Amtsgericht Berlin wirft Bücker vor, mit seiner Rede »dem völkerrechtswidrigen Überfalls Russland (sic!) auf die Ukraine, um dessen Rechtswidrigkeit Sie wussten«, zugestimmt und damit das in Paragraph 138 Absatz 1 Nummer 5 angeführte »Verbrechen der Aggression (Paragraph 13 des Völkerstrafgesetzbuches)« gebilligt zu haben, »in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«. Weiter heißt es in dem jW vorliegenden Strafbefehl wörtlich: »Ihre Rede hat – wie Sie jedenfalls billigend in Kauf nahmen – angesichts der erheblichen Konsequenzen, die der Krieg auch für Deutschland nach sich zieht, der Drohungen seitens der russischen Staatsführung konkret gegenüber Deutschland als NATO-Mitglied für den Fall der Unterstützung der Ukraine und nicht zuletzt angesichts der Präsenz Hunderttausender Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.«

Die Friedenskoordination Berlin warnt, die Verfolgung Bückers ziele darauf ab, »die politische Debatte immer weiter einzuengen und per Strafgesetz eine Kritik an der herrschenden Politik und den Medien unmöglich zu machen«. Setze sich die Hauptstadtjustiz mit ihrem Vorgehen durch, bedeute dies für die Friedensbewegung in letzter Konsequenz, »dass sie mundtot gemacht werden kann, wenn sie sich weiterhin gegen den Kriegskurs der deutschen Politik und für eine Deeskalation und für Verhandlungen ausspricht«.

Bücker und sein Verteidiger haben Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

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  • Leserbrief von Calvin aus Berlin-Kreuzberg (28. Januar 2023 um 11:19 Uhr)
    Der Richter Pollmann argumentiert, die Rede Bückers implementiere eine völkerrechtsrelevante Würdigung. Das ist eine sehr weite Auslegung und selbst wenn sie zuträfe, dann doch nur, weil Herrn Pollmann selbst eine völkerrechtliche Würdigung des Ukraine-Konfliktes in seiner Argumentation implementiert – zufällig eine verschiedene. Da die völkerrechtliche Würdigung des Ukraine-Konfliktes jedoch in der breiten Öffentlichkeit ebenso wie unter Fachleuten für das Völkerrecht, von Rechtsphilosophen über Historikern bis hin zu Juristen mindestens genauso verschieden ist, wie die Meinungen von Herrn Pollmann und Herrn Bücker, sollte hier nicht jemand einen anderen für eine andere Meinung verurteilen können, nur weil er zufällig Richter ist. Dieses Urteil hat das Potential, mein Vertrauen sowohl in die Rechtssicherheit, wie auch die Urteilsfähigkeit des Gerichts zu erschüttern und mich psychisch gegen diese Propagandamaschine aufzuhetzen. Wenn solche Aussagen strafbar sind, gehöre ich bitte auch verurteilt!
  • Leserbrief von Gilbert aus Emden (25. Januar 2023 um 15:18 Uhr)
    Da ich auch Opfer solcher Machenschaften bin, mal zur richtigen Einordnung: Strafbefehle kommen von der Staatsanwaltschaft, nicht vom Gericht. Sie werden lediglich über das Gericht zugestellt und stellen kein Urteil eines Richters dar. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es inzwischen spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder besser StaSiAnwaltschaften, die unter Missachtung des StGB (mind. Paragraph 5) und mehrerer Paragraphen der StPO solche Strafbefehle ausstellen. Diese StaSiAnwaltschaften handeln auf ausdrückliche Dienstanweisung durch die Justizminister und betreiben vorsätzliche Rechtsbeugung, denn selbst Dienstanweisungen heben die Gesetze formal nicht auf. Was bei einem Einspruch vor Gericht herauskommt, bleibt abzuwarten. Richter geraten allerdings auch immer mehr unter Kontrolle durch die Justizminister, allerdings eher indirekt über den Geschäftsverteilungsplan, der es den Ministern ermöglicht, ihre Kreaturen zu installieren. Ansonsten sind Richter noch formal unabhängig – noch.
  • Leserbrief von Michael Vorwerk aus Kassel (25. Januar 2023 um 13:33 Uhr)
    Mit dem Vorbehalt, daß mir weder Ermittlungsakte noch der vollständige Wortlaut der richterlichen Entscheidung vorliegen: Der mit aller Wahrscheinlichkeit grob fehlerhafte (um einen kräftigeren Ausdruck zu vermeiden) Strafbefehl illustriert sehr anschaulich einen Umstand, den Sigmund Freud in seinem Essay »Warum Krieg?« beschrieb: »dass sich die scharfsinnigsten Menschen plötzlich einsichtslos wie Schwachsinnige benehmen, sobald die verlangte Einsicht einem Gefühlswiderstand bei ihnen begegnet.« Damit möchte ich weder dem am Verfahren beteiligten Staatsanwalt noch dem für den Strafbefehl verantwortlichen Richter Schwachsinn unterstellen, noch viel weniger allerdings Scharfsinn, ebensowenig nennenswerte fachliche, d. h. intellektuelle und sprachliche Befähigung. Letztere ist Voraussetzung der richterlichen Unabhängigkeit. Die Anklageschrift, die dem Strafbefehl zugrundeliegt, lässt mich an einen gewiss polemischen Satz denken, der unter Juristen gelegentlich geäußert wird und demzufolge die Staatsanwälte die Kavallerie der Justiz seien: schneidig, aber dumm. Das gilt natürlich nicht für alle Staatsanwälte, aber für manche. Ich hoffe (und halte es für durchaus denkbar), dass die erbärmliche Begründung, soweit im vorliegenden Artikel zitiert, einer genaueren richterlichen Überprüfung in der Beschwerdeinstanz nicht standhält und der Strafbefehl aufgehoben wird. Sach- und Rechtslage gebieten es.
  • Leserbrief von KK (25. Januar 2023 um 09:16 Uhr)
    Beim Lesen der Nachricht habe ich mir unweigerlich die Frage gestellt, ob sich da der erste Richter mit diesem Urteil nicht für eine Karriere in einem künftigen neuen Volksgerichtshof beworben haben könnte. Es fehlt eigentlich nur noch der Begriff »Wehrkraftzersetzung« … mich gruselt!
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (25. Januar 2023 um 01:04 Uhr)
    Wenn ein 14.000- oder 10.000-facher Massenmörder nach der Atombombe ruft, hat man im Westen wohl bedingungslos der Ansicht zu sein, dass der Massenmörder mit seiner Atombombe nur im Sandkasten spielen will. In Russland denkt man logischer und sieht die Gefahr, dass der Massenmörder auch die Atombombe zum Massenmord einsetzen wird. Logisches Denken ist im Kriegsrausch des Westens offenbar allerstrengstens verboten. Wie tief sind wir nur gesunken!
  • Leserbrief von Josh aus LU (24. Januar 2023 um 09:34 Uhr)
    Eine Verlinkung zum genauen Wortlaut oder Video der Rede wäre nett gewesen. Nach meiner Recherche handelt es sich um diese Rede: https://laut-werden.de/v/160 (Rede beginnt bei ca. 1:20:50).
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Gabriel T. aus Berlin (24. Januar 2023 um 08:14 Uhr)
    Beim Lesen der Rede hatte ich mich schon gewundert, dass einer so etwas in Deutschland noch sagen darf, wo doch heute, selbst wenn die Kaffeemaschine den Geist aufgibt, klar ist, dass das Putin war. Schon vor der Wahl war klar, wer Grün wählt, wählt Krieg, aber dass diese Partei als Initiatorin des zweiten deutschen Faschismus in die Geschichte eingehen will, damit hatte selbst ich nicht gerechnet.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Torsten Andreas S. aus Berlin (24. Januar 2023 um 07:11 Uhr)
    Ahoi! Gibt’s schon ein Spendenkonto? Marke 9. Mai? Machts mal auf – bin gespannt, wer hilft und von woher überall: von Buxtehude bis Ulan-Ude! Sorry! Hab immer den vereisten Baikalsee mit Anglern drauf vor Augen …
  • Leserbrief von Holger K. aus Frankfurt (23. Januar 2023 um 23:15 Uhr)
    Wie man an diesem richterlichen Urteil erkennen kann, ist es mit der hiesigen Demokratie wahrlich nicht weit her, zeigt sie sich als bloße Fassade und selbst die schrumpft kontinuierlich. Und weil das so ist, muss sie daher umso tüchtiger und lärmender herausgeputzt und wie eine Monstranz hochgehalten werden, damit nur ja niemand auf die Idee kommt, es gäbe womöglich keine solche. Je repressiver es hierzulande zugeht, desto schriller gehen die Herrschenden, allen voran staatstragenden Parteien, Regierungen, Gerichte sowie Mainstreammedien, hin und dienen uns ihre Bourgeoisiedemokratie an. Bekanntlich ist es nämlich die herrschende Klasse, die voll des Lobes über die sogenannte Volksherrschaft ist, während »einfache« Bürger fast nie diesbezüglich zu Wort kommen, so als wenn diese nicht existierten, zumindest werden sie ignoriert. Unbeirrt wird uns Bürgern der »Genuss« der hier so vielgepriesenen Demokratie eingetrichtert, so dass sie als moderne Religion bzw. Religionsersatz herhalten soll. Wer diese Art Religion nicht akzeptiert, wird quasi exkommuniziert, sprich beruflich ausgegrenzt und bei Bedarf strafrechtlich verfolgt. Genau zu solchen Sauereien ist der hiesige Rechtsstaat u. a. ja auch da. Sich selbst preist er per se als eine Errungenschaft zum Wohle Aller, dabei gezielt ausblendend, wessen Recht für wen und mit welchem Inhalt da überhaupt »gerechtet« wird. So verbleibt denn alles im bloß abstrakt Nebulösem verhaftet, auf dass möglichst keine konkreten Inhalte erforscht und beleuchtet werden. Genau das ist ja auch von den Nutznießern von »Demokratie« und Rechtsstaat, den Herrschenden, bewusst nicht gewollt. Geht nun z. B. ein Friedenskämpfer hin und berichtet über den Schrecken des Faschismus und damit zusammenhängend dem Zweiten Weltkrieg und das auch noch an einem Denkmal der SU, dann hat er bereits die hiesig eng begrenzte Meinungsfreiheit überschritten. »Meinungsfreiheit ja, aber doch nicht so«, lautet dann die Devise von weiter Oben.
  • Leserbrief von Richard (23. Januar 2023 um 21:49 Uhr)
    Deutsche Justiz, wie tief kann man sinken? Ich hatte früher einen Lehrer, der hat mal den Spruch rausgehauen »sag mal hat der seinen Führerschein auf der Kaffeemaschine gemach?« Dass es heute strafbar ist, eine Friedensrede zu halten, die auch Zusammenhänge erklärt, die uns die NATO-Medien verschweigen (apropos verschweigen: wie schlimm es mittlerweile aussieht, siehe Twitter Files, z. B. via Jimmy Dore), lässt tief blicken. Aber eine Frage zu den Ansichten des Richters hätte ich schon (nebenbei: sein komisches Moralisieren und auf der Tränendrüse rumdrücken ist nicht zielführend, weil das kann man alles auch aus einem anderen Blickwinkel so sehen): Wo war er, als Angela Merkel in einem Interview mit einer Zeitung erklärt hat, dass sie Minsk II nur dafür genutzt hat, um Putin zu täuschen und in Wahrheit die Ukraine auf einen Krieg vorzubereiten? Man wollte alle Friedensbemühungen ausschlagen, von vornherein, wie auch Merkels Verhalten gezeigt hat. Man hat permanent Russland Vorwürfe gemacht, dabei aber »vergessen« – und sorry, das ist in rechten Kreisen so üblich – sich an die eigene Nase zu fassen. Acht Jahre lang. Was will uns der »Richter« sagen? Die Wahrheit sagen ist eine Straftat? Und der Begriff »psychische Gesundheit« … ich will ja nichts sagen, aber das klingt mir alles ein bisschen nach »Volksgesundheit«. Und das kommt aus einer anderen Zeit. Oder will man die Schuld und die Geschichte Deutschlands in dem Kontext auch unter Strafe stellen sie zu erwähnen? Echt unglaublich. »Psychische Gesundheit« – den Rechtsbegriff kenne ich gar nicht. Und apropos »aufhetzen«. Da muss man nur den Fernseher einschalten oder sich diverse deutsche rechte Hardliner anhören. Jeden Tag wird da gehetzt, dass sich die Balken biegen, zum echten (!) Schaden psychischer Gesundheit. Die Wahrheit zu sagen unter Strafe zu stellen, geht auch an die »psychische Gesundheit«. Aber ist ja eigtlich auch nicht neu, gewisse Wahrheiten lieber unterm Teppich verschwinden zu lassen, heut auch via Justiz.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (23. Januar 2023 um 21:38 Uhr)
    Vielleicht hätte es dem Amtsgericht geholfen, wenn es ein paar Artikel der schweizerischen Zeitung »Zeitgeschehen im Fokus« gelesen hätte.
    Empfehlung 1: Interview mit Jacques Baud, »Historische, politische und wirtschaftliche Hintergründe des Ukraine-Kriegs«, URL: https://zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-4-vom-15-maerz-2022.html#article_1306
    Empfehlung 2: Interview mit General a. D. Harald Kujat, »Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, die abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen«, URL: https://zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-1-vom-18-januar-2023.html#article_1460
    Empfehlung 3: Thomas Kaiser, »Die Mitverantwortung des Westens am Ukraine-Krieg«, URL: https://zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-1-vom-18-januar-2023.html#article_1461
    Anderen LeserInnen könnte die Lektüre natürlich auch nützen …
    • Leserbrief von Georg Haase aus Xanten (27. Januar 2023 um 13:30 Uhr)
      Darüber hat der Spruchkörper nicht zu urteilen, nur über Paragraph 10 oder Paragraph 130. Auch mir liegt ein Strafbefehl vom AG Rheinberg vor, auf den ich Einspruch erhoben habe.
    • Leserbrief von Richard (25. Januar 2023 um 03:21 Uhr)
      Die deutsche Justiz sollte sich auch mal ihr eigenes Urteil zu Oberst Klein anschauen. Oder wollte sie uns zeigen, wie braun sie ist? Oberst Klein. Wer war das? Er hat in Afghanistan – und das ist jetzt besonders wichtig zum Thema »Befürwortung eines Angriffskrieges« – US-amerikanische Luftkriegsunterstützung angefordert, als er einen umgefallenen Tanklastzug und daneben über hundert Afghanen gesehen hat, die das Öl abgepumpt haben. Diese Menschen (!) – für Oberst Klein mögliche Terroristen, die damit Schlimmes vorgehabt haben könnten – wurden ermordet, auf seinem Befehl hin. Ich will jetzt nicht zu weit ausholen, aber die deutsche Justiz hat ihn freigesprochen, Begründung: »kann ja mal passieren im Krieg«. Nun. Der Afghanistankrieg war ein rechtswidriger Angriffskrieg. Man hat ein ganzes Land in Sippenhaft genommen, weil angeblich ein Terrorist von dort käme, kam er nicht mal, sondern war saudischer Abstammung und auch dann … ein ganzes Land zu bombardieren, weil von dort ein Verbrecher kommt, ist eine merkwürdige Herangehensweise … Egal. Was ich sagen will: mit dem Urteil hat die deutsche Justiz einen rechtswidrigen, kriminellen Angriffskrieg befürwortet. Offenbar kommt es darauf an – neben dem Aspekt, dass sie ne ganze Menge flunkert, wenn sie vom russischen Angriffskrieg halluziniert – wer (!) diesen Angriffskrieg führt. Ich halte die gesamte deutsche Justiz für ein Verbrechen, inklusive des Urteils, welches sie da in Berlin gefällt haben.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Joachim S. aus Berlin (23. Januar 2023 um 20:05 Uhr)
    Wenn unsere Außenministerin öffentlich verkündet, einen Staat ruinieren zu wollen, der immerhin Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ist, dann ist das keinesfalls eine Billigung des Verbrechens der Aggression in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Auch ist keinerlei Verbrechen darin zu erkennen, wenn wir öffentlich darauf eingestimmt werden, dass man notfalls auch China militärisch daran hindern könnte, seinen erfolgreichen Entwicklungskurs fortzusetzen. Das ist deutsche Außenpolitik im 21. Jahrhundert. Und die Justiz ist ja bekanntlich unpolitisch. Aber irgendjemanden muss sie sich ja vorknöpfen, damit bei ihr keine Arbeitslosigkeit einzieht. Oder?

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