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Weiterer Strafbefehl in Neukölln-Prozess

Berlin. Im Prozess wegen einer faschistischen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat das Amtsgericht Tiergarten einen weiteren Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Gegen einen 48jährigen sei Ende Dezember eine Geldstrafe von 2.250 Euro bei 150 Tagessätzen zu je 15 Euro ­verhängt worden, teilte Richterin Ulrike Hauser am Mittwoch vergangener Woche mit. Dieser sei noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Mann war ­seinerzeit abgetrennt worden, weil er zu Prozessbeginn im August 2022 nach Gerichtsangaben krank war. Ursprünglich waren fünf Männer angeklagt. ­Inzwischen läuft der Prozess nur noch gegen einen der beiden Hauptbeschuldigten aus der ­Neonaziszene. Gegen ihn will das Gericht nach aktueller ­Planung am 7. Februar sein Urteil sprechen. Der andere Hauptangeklagte war vor drei Wochen vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2023, Seite 15, Antifaschismus

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