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Aus: Ausgabe vom 11.01.2023, Seite 6 / Ausland
Außengrenzen der EU

Flüchtlingshilfe kriminalisiert

Griechenland: Prozess gegen syrische Rettungsschwimmerin Sarah Mardini auf Lesbos hat begonnen
Von Gerrit Hoekman
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Wer Flüchtlingen hilft, verdient Anerkennung: Protest vor dem Gericht in Lesbos’ zentraler Stadt Mytilini (10.1.2023)

Die heute 27 Jahre alte Syrerin Sarah Mardini muss sich seit Dienstag wegen angeblicher Spionage, Menschenschmuggels und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor einem griechischen Gericht verantworten. Die Wettkampfschwimmerin hatte Asylsuchenden, die kurz vor dem Ertrinken waren, geholfen, die Insel Lesbos zu erreichen. Schlimmstenfalls drohen ihr dafür nun 20 Jahre Haft.

Sarah Mardini war 2015 zusammen mit ihrer Schwester Jusra selbst über die Ägäis in einem überfüllten Schlauchboot mit viel Glück nach Lesbos gelangt. Kurz vor der Küste drohte das Boot zu kentern. Die beiden jungen Frauen sprangen ins Wasser und zogen es schwimmend an Land. Sie retteten 18 Schutzsuchenden das Leben. Die Schwestern waren aus der syrischen Hauptstadt Damaskus vor dem Krieg in ihrer Heimat geflohen. Über den Libanon gelangten sie in die Türkei. Über die sogenannte Balkanroute erreichten sie schließlich Deutschland. Ihre Geschichte wurde von Netflix unter dem Titel »Die Schwimmerinnen« verfilmt. Die jüngere Schwester Jusra nahm 2016 als Mitglied des internationalen Refugee-Olympic-Teams an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teil.

Sarah Mardini nahm sich 2018 ein Urlaubssemester und kehrte für die Organisation »Emergency Response Center International« (ERCI) nach Lesbos zurück, um anderen Flüchtlingen zu helfen. Am 21. August 2018 wurde sie von der griechischen Polizei verhaftet. 106 Tage verbrachte sie in U-Haft. Inzwischen ist sie wieder zurück in Deutschland. Sie erschien am Dienstag nicht persönlich vor Gericht. Griechenland verweigert ihr die Einreise, weil sie angeblich eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle, berichtete tagesschau.de am Dienstag.

Neben Sarah Mardini sind noch 23 andere Helferinnen und -helfer des ERCI angeklagt, die 2016–2018 vor Lesbos Menschen aus Seenot gerettet haben. Ein Untersuchungsbericht des Europaparlaments vom Juni 2021 bezeichnet den Prozess als »den größten Fall der Kriminalisierung von Flüchtlingssolidarität in Europa«, so tagesschau.de. Einer der angeklagten Helfer ist der niederländische Skipper Pieter Wittenberg, der mit einer kleinen Rettungsbarkasse Schlauchboote von Flüchtlingen sicher nach Lesbos eskortierte. Er wollte zur Stelle sein, falls die Nussschalen kentern sollten.

»Menschen retten ist kein Verbrechen«, sagte der 75jährige Wittenberg am Montag gegenüber verschiedenen niederländischen Medien. Nach griechischem Recht ist es allerdings strafbar, Menschen zu helfen, die keine in Griechenland gültigen Papiere besitzen. Gleichzeitig darf aber laut internationalem Seerecht auch niemand tatenlos zusehen, wenn jemand ertrinkt.

Nach Ansicht von Martina (»Tineke«) Strik, Europaabgeordnete der niederländischen Partei Groenlinks, kommen Mardini, Wittenberg und die 22 anderen Angeklagten einer Aufgabe nach, die eigentlich die europäischen Regierungen erledigen müssten, nämlich Menschen in Seenot zu retten. Mit Prozessen wie dem jetzt in Griechenland stattfindenden versuchten die Behörden, Helferinnen und Helfer abzuschrecken. Griechenland hindere wie die anderen Staaten an der Außengrenze der EU mit aller Macht Schutzsuchende daran, in die Europäische Union zu kommen. Boote werden regelmäßig zurück in türkische Hoheitsgewässer gejagt, Beobachter wie Helfer und Medienleute sind dabei unerwünscht.

Der Prozess am Gericht der Stadt Mytilini wurde bereits im November 2021 wegen Verfahrensfehlern nach einer einzigen Anhörung vertagt. Die unabhängige Internationale Juristenkommission (ICJ) forderte die griechische Justiz am Dienstag in einer Stellungnahme auf, Flüchtlingshelfer nicht strafrechtlich zu verfolgen. »Die Anwendung des Strafrechts zur Bestrafung von Personen, die mutig lebensrettende humanitäre Hilfe für Menschen auf der Flucht leisten, ist bedauerlich«, wird Karolina Babicka, Rechtsberaterin der ICJ, zitiert. Mit der Folge, dass mehr Flüchtlinge in der Ägäis umkommen.

Der Spionagevorwurf stütze sich laut Human Rights Watch darauf, dass die Angeklagten den Funkverkehr der griechischen Küstenwache und den Schiffen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) abgehört haben sollen. Die griechische Polizei räumte aber ein, dass dies über UKW sehr leicht sei.

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