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Arbeitsrecht von Kirchen nicht haltbar

Düsseldorf. Deutsche Arbeitsgerichte haben dem Gebaren der Kirchen regelmäßig ihren Segen erteilt – mit Verweis auf deren Selbstbestimmungsrecht. Wie weit dieses Recht reicht, hat der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein in einem am Montag veröffentlichten Gutachten für das Hugo-Sinzheimer-Insitut der Hans-Böckler-Stiftung erörtert. Die Grenzen sind demnach enger gesteckt, als es die Rechtsprechung hierzulande über Jahrzehnte vorgegeben hat: Das kirchliche »Nebenarbeitsrecht« sei spätestens nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr haltbar, schreibt Stein, der an einem der Verfahren vor dem EuGH als Anwalt beteiligt war. Vorgaben, die in die private Lebensführung eingreifen und auf eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten hinauslaufen, seien allenfalls bei »verkündigungsnahen« Tätigkeiten (etwa Priester) rechtmäßig. Ob das im Einzelfall zutrifft, hätten nicht die Kirchen selbst, sondern staatliche Gerichte zu entscheiden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.01.2023, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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