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Aus: Ausgabe vom 02.01.2023, Seite 8 / Abgeschrieben

Kinderrechte ins Grundgesetz!

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Bei einem Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerkes (September 2019)

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte zum Jahresauftakt am Sonntag, die Rechte von Kindern zu stärken:

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Jahresbeginn an Bund, Länder und Kommunen, in diesem Jahr die Kinderrechte endlich umfassend zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. »Derzeit brennt es an allen Ecken und Enden. In den Kitas, in den Schulen, bei der Versorgung von Kindern in Krankenhäusern und mit Medikamenten. Das alles ist das Ergebnis einer Politik, die Kinderinteressen über Jahre systematisch ausgeblendet hat und es vielfach noch immer tut. Deshalb gehören die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen endlich als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns. Dafür braucht es zuvorderst eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, nicht allein im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen selbst, sondern letztlich für nichts weniger als die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nach wie vor nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besondere Bedeutung zu. »Deshalb brauchen wir zügig einen neuen Anlauf zur verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein (…)«, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. »Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Viele Familien trifft die Inflation und die Energiekrise mit beispielloser Wucht. Sie geraten über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sind finanziell schlicht am Ende. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Gerade Familien mit wenig Einkommen kann die Kindergrundsicherung dazu verhelfen, ihre Kinder zu versorgen, ohne auf weitergehende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Bis zu ihrer Einführung muss es deutlichere Aufschläge auf die Transfersysteme geben als bisher geplant«, so Krüger weiter.
»Zudem sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie (…)«, sagt Thomas Krüger.

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