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EuGH: Staat muss nicht für Verschmutzung zahlen

Luxemburg. Der Staat muss Bürgern keinen Schadenersatz für gesundheitliche Probleme wegen zu schmutziger Luft zahlen. Die europäischen Grenzwerte verliehen einzelnen keine individuellen Rechte, durch deren Verletzung ein solcher Anspruch entstehen könne, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Bürger müssten aber vor nationalen Gerichten darauf klagen können, dass die Behörden Maßnahmen gegen Luftverschmutzung ergreifen. Ein französisches Gericht hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es ist mit der Klage eines Mannes aus dem Großraum Paris befasst. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2022, Seite 2, Inland

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