23.11.2022
Justiz und Neonazis
Zurück in den Knast
Bundesgerichtshof lehnt Haftaussetzung auf Bewährung für NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben ab. Der Faschist gilt weiterhin als Gefahr
Von Kristian Stemmler
Der als Helfer des rechtsterroristischen Netzwerks »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) verurteilte Neonazi Ralf Wohlleben muss zurück ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es ab, seine restliche Haft zur Bewährung auszusetzen. Wohlleben gilt als der Beschaffer der Pistole, mit der die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bis 2007 deutschlandweit sieben türkisch- und kurdischstämmige Männer sowie einen Griechen ermordet hatten. Unter Berück...
Artikel-Länge: 3967 Zeichen


