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Bundestag: Ausnahme von »Schuldenbremse«

Berlin. Der Bundestag hat zur Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen am Freitag erneut eine Ausnahme von der sogenannten Schuldenbremse genehmigt. Damit ermöglicht er der Regierung, zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die geplanten »Preisbremsen« voraussichtlich nicht ausreichen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2022, Seite 4, Inland

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