26.08.2022
Rechtsterrorismus
Revision abgewiesen
BGH bestätigt Urteile im Mordfall Walter Lübcke. Familie und Linksfraktion beklagen fehlende Aufklärung
Von Nick Brauns
Der Prozess wegen des faschistischen Mordanschlags auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nicht neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Revisionsklagen aller Verfahrensparteien abgewiesen und die vorangegangenen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main bestätigt. Der Mordfall ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Der CDU-Politiker Lübcke war am Abend des 1. Juni 2019 auf der Terrasse vor seinem Wohnhaus ers...
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