Gericht bestätigt Verbot von faschistischem Schauprozess gegen Habeck

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein neues Verbot eines durch die faschistisch-separatistische Partei Freie Sachsen inszenierten Schauprozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bestätigt. Die Partei habe die bereits am 8. August verbotene Inszenierung in Heidenau für den 15. August erneut angemeldet, erklärte das Gericht am Freitag. Der Landkreis verbot sie noch einmal, wogegen die Partei mit einem Eilantrag vor Gericht zog.
Dieses lehnte den Eilantrag nun größtenteils ab. Bei einem drohenden Verstoß gegen Strafgesetze bestehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hieß es. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht auch die Werbung für die ursprünglich geplante Inszenierung. In dem Video, das in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, war ein Mann in orangefarbener Häftlingskleidung zu sehen. Er wurde gefesselt und mit einem Sack über dem Kopf in einem Lieferwagen dargestellt – dazu verkündete eine Stimme die Verurteilung Habecks, 16 Wochen lang am Pranger zu stehen. Ein Pranger und eine Stoffpuppe sollten bei der Inszenierung mitgeführt werden.
Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Versammlungsteilnehmer nach einer solchen Inszenierung berufen fühlten, Darstellungen der geplanten Art in die Tat umzusetzen erklärte das Gericht mit Verweis auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) durch einen Neonazi (dpa/jW)
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