»Pimmelgate«: Durchsuchung nach Tweet war illegal

Hamburg. Die Durchsuchung einer Wohnung in Zusammenhang mit der sogenannten Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht der Hansestadt, was ein Sprecher am Freitag bestätigte. Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, in der der Verfasser eines Tweets, durch den sich Grote beleidigt fühlte, früher zuhause war. Nach Einschätzung des Landgerichts war dies jedoch unverhältnismäßig. Die Inhaberin der Wohnung und ehemalige Lebensgefährtin des Verfassers, hatte Beschwerde eingelegt.
Auslöser des Ganzen war ein an Grote gerichteter Tweet mit dem Worten »Du bist so 1 Pimmel«. Zuvor hatte der Innensenator im Kurznachrichtendienst Twitter Leute, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten, als »ignorant« und »dämlich« bezeichnet. Grote selbst hatte zu Beginn der Pandemie unter Missachtung der Coronaregeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße zahlen müssen. Dennoch stellte er Strafantrag. (dpa/jW)
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