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Reaktivierung von Kohlekraftwerken

Berlin. Zur Kompensation eines etwaigen Ausfalls von Gaslieferungen aus Russland hat das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem abgeschaltete Stein- und Braunkohle- sowie Ölkraftwerke in Bereitschaft gehalten werden sollen. Die Anlagen sollen »beim Drohen einer Mangellage« per Verordnung reaktiviert werden können. Die Kosten für diese Bereitschaft sollen den Betreibern erstattet werden. Das Gesetz ging am Dienstag in die Ressortabstimmung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.05.2022, Seite 5, Inland

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  • Armin Christ aus Löwenberger Land 25. Mai 2022 um 05:46 Uhr
    So sind die Grünlinge: Zuerst Abschied vom Gründungsmythos Pazifismus, nun geht es weiter mit der grünen Kohleverstromung und im Freitag hat eine gewisse Frau Veronika Wendland auch schon für Kernkraft geworben.