25.05.2022 / Inland / Seite 5

Reaktivierung von Kohlekraftwerken

Berlin. Zur Kompensation eines etwaigen Ausfalls von Gaslieferungen aus Russland hat das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem abgeschaltete Stein- und Braunkohle- sowie Ölkraftwerke in Bereitschaft gehalten werden sollen. Die Anlagen sollen »beim Drohen einer Mangellage« per Verordnung reaktiviert werden können. Die Kosten für diese Bereitschaft sollen den Betreibern erstattet werden. Das Gesetz ging am Dienstag in die Ressortabstimmung. (dpa/jW)

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