Späte Gerechtigkeit möglich
Von Jürgen Heiser
Mehr als ein Jahrhundert nach dem Massaker von Tulsa im US-Bundesstaat Oklahoma können Überlebende und Nachfahren der 300 Opfer auf Gerechtigkeit hoffen. Es gilt als schlimmstes Pogrom an der schwarzen Bevölkerung in der Geschichte der USA. Bezirksrichterin von Tulsa County, Caroline Wall, hat vergangene Woche in einer Anhörung den Antrag der beklagten staatlichen Institutionen abgelehnt, die Klage der letzten Überlebenden abzuweisen. Damit kann das Verfahren fortgesetzt werden, in dem für das rassistische Massaker und seine Folgen Entschädigungen gefordert werden.
Erst im vergangenen Jahr hatte der von der afroamerikanischen Gemeinde von Tulsa gebildete Gedenkausschuss »921 Tulsa Race Massacre Centennial Commission« den 100. Jahrestag genutzt, an das Massaker zu erinnern. Tausende bewaffnete Weiße hatten am 31. Mai und 1. Juni 1921 Hunderte Einwohner des von Schwarzen bewohnten Stadtteils Greenwood in einer Gewaltorgie ermordet.
Zu den Klägern gehören die Überlebenden Viola Fletcher und Lessie Benningfield Randle, beide 107 Jahre alt, und Hughes Van Ellis, der zur Zeit des Massakers ein Jahr alt war. Auch Nachfahren von Opfern haben sich der Klage angeschlossen, wie jener des getöteten Besitzers des Stradford Hotels, das Anfang der 1920er Jahre das größte Hotel im Besitz von Schwarzen in den USA war. Es wurde wie rund 1.300 andere Gebäude im damals relativ prosperierenden Stadtteil Greenwood vom weißen Mob niedergebrannt.
Beklagte sind die Stadt Tulsa, der Bundesstaat und seine Nationalgarde sowie die örtliche Handelskammer. Sie sollen gegen ein in Oklahoma geltendes Gesetz verstoßen haben, das die »Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« sanktioniert, wenn »gleichzeitig eine ganze Gemeinde oder Nachbarschaft oder eine beträchtliche Anzahl von Personen« betroffen sind. Die genannten Institutionen und Körperschaften hätten das Massaker begünstigt, damit öffentlichen Schaden angerichtet und seien bis heute für anhaltendes Unrecht in Greenwood verantwortlich. Deshalb müsse Wiedergutmachung geleistet werden durch einen Entschädigungsfonds für die Opfer und eine 99jährige Steuerbefreiung für alle Überlebenden des Massakers oder Nachkommen der Opfer.
Wie der Radiosender WMKY am 6. Mai berichtete, ließen die Beklagten zwar durch ihre Anwälte einräumen, das Massaker sei »schrecklich« gewesen, sie widersprachen aber dem Vorwurf, dass Beeinträchtigungen im rechtlichen Sinne bis in die Gegenwart andauerten. Zudem würden sie dauernd aufgefordert, »das Problem des Rassismus in der Gesellschaft zu lösen«. Keni Ukabiala, einer der Anwälte der Opfer und Hinterbliebenen widersprach laut dem Sender dieser Haltung und betonte, die Klage beziehe sich »nur auf den aus dem Massaker resultierenden Schaden, den die Beklagten durch ihre Politik in den 100 Jahren nach dem Massaker verursacht« hätten. So sei damals ein Krankenhaus zerstört und nie wieder aufgebaut worden. Der Gesundheitszustand der Einwohner von Greenwood sei deshalb heute nachweislich schlechter als in anderen Teilen Tulsas. Deshalb sei auch »das Schaffen direkten Zugangs zu medizinischer Versorgung« in Greenwood Teil der Entschädigung, so der Anwalt.
Eine Expertenkommission wird nun dem Gericht einen Plan vorlegen, wie die Probleme in Greenwood zu lösen sind. Der federführende Anwalt Damario Solomon-Simmons erklärte gegenüber der Presse, er arbeite seit mehr als 20 Jahren an diesem Thema und wolle, dass die letzten Überlebenden »noch zu ihren Lebzeiten Gerechtigkeit erfahren«.
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