Zum Inhalt der Seite
27.04.2022
Kontrolle der Geheimdienste

Kein Freifahrtschein

Karlsruhe beanstandet Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes. Freude über »historisches Urteil«, Sorge vor »Nachbesserungen«

Von Jan Greve
Ein Urteil mit Strahlkraft: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zu weitreichende Befugnisse hat. Mehrere Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz, das die Regierungspartei CSU im Jahr 2016 geändert hatte, verstoßen demnach gegen vom Grundgesetz geschützte Rechte. Konkret geht es etwa um das Ausspähen und Abhören von Privatwohnungen durch die Installation von Wanzen oder Kameras sowie um Onlined...

Artikel-Länge: 4305 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »wein« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.