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27.04.2022 / Inland / Seite 4

Kein Freifahrtschein

Karlsruhe beanstandet Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes. Freude über »historisches Urteil«, Sorge vor »Nachbesserungen«

Jan Greve

Ein Urteil mit Strahlkraft: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zu weitreichende Befugnisse hat. Mehrere Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz, das die Regierungspartei CSU im Jahr 2016 geändert hatte, verstoßen demnach gegen vom Grundgesetz geschützte Rechte. Konkret geht es etwa um das Ausspähen und Abhören von Privatwohnungen durch die Installation von Wanzen oder Kameras sowie um Onlined...

Artikel-Länge: 4305 Zeichen

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