Dissens über Coronahotspots
Von Nick Brauns
Zwischen Bund und Ländern, aber auch innerhalb der Ampelregierung zeichnen sich Differenzen über die Anwendung der Hotspotregel im neuen Infektionsschutzgesetz ab. Nach einer am 2. April endenden Übergangsfrist laufen fast alle Coronamaßnahmen bis auf einen Basisschutz wie Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Tests in Krankenhäusern und Pflegeheimen aus. Schärfere Maßnahmen wie eine Rückkehr zu 3G-Zugangsregeln oder eine Maskenpflicht in Innenräumen dürfen dann nur noch in Regionen eingeführt werden, die von den Landesparlamenten aufgrund einer kritischen Coronalage zu Hotspots erklärt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte die Länder, sich allzu leichtfertig zu Hotspots zu erklären. Bei einer vorschnellen Anwendung der Regelung drohten Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten. Ein Kriterium sei insbesondere »eine konkrete Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens«, so Buschmann gegenüber Bild vom Dienstag. Am Montag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder noch dazu aufgerufen, ausgiebig von der Hotspotregelung Gebrauch zu machen.
Vertreter von Ländern und Kommunen kritisierten derweil Unklarheiten wie das Fehlen rechtssicherer Kriterien im Infektionsschutzgesetz. Bei dieser Regelung sei »das Verfahren über einen Landtagsbeschluss viel zu träge«, bemängelte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg und Berlin kündigten am Dienstag an, die Coronamaßnahmen am Wochenende auslaufen zu lassen, ohne von der Hotspotregelung Gebrauch zu machen. Dagegen wollen Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg jeweils das ganze Land zum Hotspot erklärt lassen. In Hamburg begründete die SPD-Grünen-Regierung, die dabei von CDU und Die Linke unterstützt wird, dies mit hohen Personalausfällen an Krankenhäusern infolge von Corona. FDP und AfD kündigten an, vor Gericht zu ziehen.
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