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10.03.2022 / Ansichten / Seite 8

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Nick Brauns

Der deutsche Inlandsgeheimdienst mit dem irreführenden Namen Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als »Verdachtsfall« einstufen, eine »rechtsextremistische Bestrebung« zu sein. Eine Klage der Rechtsaußenpartei gegen diese Klassifizierung wies das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag abend unter Verweis auf die rassistische Programmatik und den wachsenden Einfluss des nur formal aufgelösten völkisch-faschistischen »Flügels« ab.

Wenn das Urteil rechtskräftig wir...

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