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05.03.2022 / Geschichte / Seite 15

Schritt zur Gleichberechtigung

Vor 50 Jahren legalisierte die Volkskammer der DDR den Abbruch der Schwangerschaft bis zum dritten Monat

Ronald Weber

Es war nur eine kleine Meldung, die am 23. Dezember 1971 im Neuen Deutschland erschien, aber sie verdarb den Vertretern der Kirchen in der DDR das Weihnachtsfest. Das Politbüro des ZK der SED und der Ministerrat der DDR kündigten an, eine gesetzliche Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch auf den Weg zu bringen: »Bis zum Ablauf von drei Monaten kann die Frau selbst entscheiden, ob sie ihre Schwangerschaft unterbrechen möchte. Nach Ablauf des dritten Monats ist eine...

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